Prozess: Freispruch für Ex-Geschäftsführerin des Gerolsteiner Waldferienparks

Daun/Gerolstein. · 15.000 Euro soll die ehemalige Geschäftsführerin des Waldferienparks im Gerolsteiner Stadtteil Hinterhausen (Landkreis Vulkaneifel) veruntreut haben. Das Dauner Amtsgericht hat die 54-jährige Niederländerin aber mangels Beweise freigesprochen.

(vog) Bereits im Oktober 2008 war der Untreue-Prozess gegen die ehemalige Verwalterin des Waldferienparks im Gerolsteiner Stadtteil Hinterhausen eröffnet worden. Damals wurde die Verhandlung vertagt, weil von Banken und Steuerbehörden zusätzliche Auskünfte eingeholt werden sollten. Jedoch konnten auch diese jetzt vorliegenden Informationen im wieder aufgerollten Prozess keine Klarheit bringen.

Die Angeklagte sollte laut Parkbesitzer Geld aus Spielautomaten sowie Einnahmen aus Bungalowvermietungen, Kurtaxe und Bettwäsche gar nicht oder mit viel geringeren Beträgen verbucht haben. Außerdem sollten 4000 Euro Bargeld sowie 4600 Euro von einem Geschäftskonto in ihrer Tasche gelandet sein. Angeblicher Gesamtschaden für den Park: 15.000 Euro.

Die Angeklagte und der Parkbesitzer beschuldigten sich im Prozess vehement gegenseitig. Staatsanwalt Klaus Pallien resümierte genervt: „Wer hat hier eigentlich noch nicht gelogen?“ Er plädierte auf Freispruch, weil „in dem ziemlichen Durcheinander der Buchungs- und Bankunterlagen eine Aufklärung nicht mehr möglich sei“. Auch der Steuerberater des Parks konnte als Zeuge nichts zur Aufklärung beitragen. Er sagte: „Es gab häufig Unstimmigkeiten."

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