Justiz Prozess um Saarburger Arzt: Körperverletzung in 51 Fällen?

Trier · Ein wegen Körperverletzung angeklagter ehemaliger Mediziner des Saarburger Krankenhauses bestreitet vor dem Trierer Landgericht Vorwürfe gegen ihn. Hat er gewusst, dass er keine Patienten mehr behandeln darf?

Justiz : Prozess um Saarburger Arzt: Körperverletzung in 51 Fällen?
Foto: Friedemann Vetter

Richter Peter Egnolff redet fast zehn Minuten auf den Angeklagten ein. Der ehemalige Narkosearzt soll sich ernsthaft überlegen, ein Geständnis abzulegen. Zuzugeben, dass er frühzeitig gewusst habe, dass ihm die Approbation (Zulassung) entzogen worden ist und von da an nicht mehr hätte weiter arbeiten dürfen im Saarburger Krankenhaus. Die „warmen Worte“, wie der Vorsitzende der vierten Strafkammer des Trierer Landgerichts den Versuch, den 66-Jährigen und seinen Verteidiger Roderich Schmitz zu überzeugen, nennt, gehen auf ein zuvor geführtes Gespräch zwischen dem Gericht, dem Anwalt und der Staatsanwältin Stefanie Kaluba zurück. Dabei ist es darum gegangen, wie Egnolff danach sagt, dem Angeklagten eine maximale Freiheitsstrafe von zwei und mindestens eineinhalb Jahren anzubieten, wenn er, wie ihm in der Anklage vorgeworfen wird, von Ende Mai bis Mitte Juli 2013 bei über 50 Patienten im Saarburger Krankenhaus vor und während Operationen für die Narkose verantwortlich gewesen war, obwohl er zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung mehr als Arzt gehabt hat.

Sein Mandant habe gutgläubig gehandelt, er habe geglaubt, dass er seine Approbation noch habe und daher auch weiter arbeiten dürfe, erklärt Schmitz. Der angeklagte Arzt sagt, sein damaliger Anwalt habe ihm nicht mitgeteilt, dass das saarländische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, die Zulassung abzuerkennen. Er habe ihm gesagt, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei.
Es geht um viel für den 66-jährigen gebürtigen Inder, der seit 1985 nach der Heirat seiner Frau die luxemburgische Staatsbürgerschaft hat. Wird der bereits wegen mehrfachen Betrugs und sexueller Nötigung einer Arzthelferin eines Kollegen vorbestrafte Mediziner nun verurteilt, dann könnte ihm eine Haftstrafe von deutlich mehr als die vom Richter angebotene zweijährige Bewährungsstrafe drohen. Weil er ohne Approbation die Patienten behandelt hat, wirft ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in 51 Fällen vor. Die Patienten hätten, so argumentiert die Staatsanwaltschaft, nicht gewusst, dass er keine Zulassung als Arzt habe. Daher sei deren Einwilligung zu der Narkose hinfällig gewesen. Aus diesem Grund habe der Arzt rechtswidrig gehandelt und sich der Körperverletzung schuldig gemacht.

Um das zu beweisen steht dem Gericht nun ein langwieriges Verfahren bevor, in dem möglicherweise alle 51 betroffenen Patienten gehört werden. Bis Dezember sind bereits Verhandlungstage terminiert. Bereits bei den seit Juli 2013 laufenden Ermittlungen wurden die Patienten befragt. Daher ist erst im November 2015 Anklage gegen den im saarländischen Beckingen lebenden Arzt erhoben worden. Ursprünglich waren 60 Fälle angeklagt. Da einige der Patienten laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Peter Fritzen in der Zwischenzeit verstorben seien oder sich nicht erinnern könnten, seien neun Fälle eingestellt worden. Richter Egnolff betont während des ersten Prozesstags, dass alle Behandlungen durch den Arzt richtig durchgeführt und keiner der Patienten zu Schaden gekommen sei.

Im Kern geht es bei dem Prozess darum, wann der Arzt davon erfahren hat, dass das saarländische Oberverwaltungsgericht in einem Berufungsverfahren entschieden hat, dass ihm die Approbation entzogen wird. Am 29. Mai 2013 ist diese Entscheidung gefallen. Begründet worden ist diese vor allem mit der drei Jahre zuvor erfolgten Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Arzt vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung vor dem saarländischen Oberverwaltungsgericht nicht mehr weiter praktizieren dürfen. Der Angeklagte jedoch argumentiert, er habe davon erst erfahren, als ihm sechs Wochen später, am 17. Juli, vom Saarburger Krankenhaus fristlos gekündigt worden sei. Einen Tag zuvor hat die Klinik vom saarländischen Landesamt für Soziales mitgeteilt bekommen, dass dem damals 61-Jährigen die Approbation aberkannt worden sei. Durch Zufall hat man wohl in der Behörde erfahren, dass der Mediziner noch immer in Saarburg arbeitete.

Der Arzt selbst hat bei seiner Einstellung in dem Krankenhaus im Dezember 2011 allerdings verschwiegen, dass im Saarland ein Verfahren zum Entzug seiner Approbation läuft. Selbst seiner Frau habe er davon nichts gesagt, sagt der 66-Jährige. Die betreffende Post hat er sich zu einem Bekannten nach Saarbrücken schicken lassen. Erst am Tag der Kündigung habe er seiner Frau mitgeteilt, dass er nicht mehr als Arzt arbeiten dürfe.

Im Mittelpunkt des ersten Prozesstags steht die Verlesung der Urteile gegen den Angeklagten. Vor allem die Entscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass bereits seit 2003 von den zuständigen Ständevertretungen im Saarland versucht worden ist, dem längere Zeit in Merzig niedergelassenen Arzt die Zulassung zu entziehen. Auslöser war ein mehrfacher Abrechnungsbetrug. Der Arzt hat Leistungen abgerechnet, die nicht er, sondern von ihm beauftragte Kollegen erbracht haben. Über 250 000 Mark (rund 125 000 Euro) an zu Unrecht bezahlter Honorare hat er daraufhin an die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes zurückgezahlt. Er ist für den Betrug mit einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen von je 250 Euro verurteilt worden.

Der Rechtsstreit über den Entzug der Approbation hat sich dann letztlich bis Mai 2013 hingezogen. Seit seiner Entlassung in Saarburg arbeite er nicht mehr und sei mittlerweile in Rente, sagt der 66-Jährige.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

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