Prozess um Tod einer Studentin: Opfer soll Ex „abgöttisch“ geliebt haben

Trier · Der 30-Jährige, der mitschuld am Tod seiner Ex-Freundin sein soll, schweigt. Er steht wegen Totschlags durch Unterlassen vor dem Landgericht Trier. Am Montag wurde die Mitbewohnerin der an einer Überdosis einer Partydroge gestorbenen Studentin vernommen.

Prozess um Tod einer Studentin: Opfer soll Ex „abgöttisch“ geliebt haben
Foto: Friedemann Vetter

(wie) Es mag Gedankenlosigkeit sein. Vielleicht auch Provokation. Geschmacklos ist es auf jeden Fall, wenn auf dem T-Shirt eines Angeklagten, der beschuldigt wird, am Tod der Ex-Freundin mitschuld zu sein, „Legend Killer Tour“ steht. Gemeint ist damit wohl der Mann, dessen Name in großen Buchstaben auf dem schwarzen T-Shirt steht: Randy Orten, ein laut Internet bekannter amerikanischer Wrestler, der sich einen Namen als „Legenden Killer“ gemacht haben soll.

Ohnehin wirkt der 30-Jährige auf Beobachter befremdlich. Im sogenannten Military-Look – über dem schwarzen T-Shirt trägt er ein offenes khaki-farbenes Hemd, die kurze Hose ist in Tarnfarben gehalten – wird er an Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Während der gesamten Verhandlung wirkt der Auszubildende aus dem nordrhein-westfälischen Steinheim teilnahmslos, zeigt keine Regung. Ihm wird vorgeworfen, im Juni vergangenen Jahres nichts unternommen zu haben, nachdem seine Ex-Freundin eine Überdosis des Lösungsmittels Gamma-Butyrolacton (GBL), das auch als Liquid-Ecstasy bekannt ist, geschluckt hat. Totschlag durch Unterlassen lautet die Anklage gegen den 30-Jährigen.

Sein Verteidiger Jost Ferlings teilt mit, dass sich der Angeklagte nicht äußern wird – weder zu den Vorwürfen, noch – was ungewöhnlich ist – zu Fragen zu seinem Lebenslauf. So wird die Verhandlung an diesem Tag bereits nach wenigen Minuten unterbrochen, da die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz bis zur ersten Zeugenvernehmung dem Angeklagten immerhin eine Stunde Zeit eingeräumt hatte.

Ist der 30-Jährige tatsächlich so brutal, wie ihn seine Ex-Freundin gegenüber ihrer Mitbewohnerin geschildert haben soll? Er soll sie öfter geschlagen oder gar nackt ausgepeitscht haben, soll die Studentin ihr gesagt haben, berichtet die Mitbewohnerin vor Gericht. Fügt aber noch hinzu, dass die junge Frau des Öfteren zu „theatralischen“ Darstellungen geneigt habe. Seit neun Monaten hatte sie die Zwei-Zimmer-Wohnung mit der Lehramtsstudentin geteilt. Die 20-Jährige soll gesagt haben, dass sie den zehn Jahre älteren Mann „abgöttisch“ liebe, obwohl er eine neue Freundin habe. In den Tagen vor dem Tod der jungen Frau hat sich der Ex-Freund in der Wohnung aufgehalten.

Ein „ungutes Gefühl“ in der Todesnacht

Die 24-jährige Mitbewohnerin ist es, die die Biologie- und Mathematik-Studentin in der Nacht zum 13. Juni vergangenen Jahres leblos auf ihrem Bett gefunden hat. Stunden zuvor habe sie aus dem Zimmer ein „lautes Rumsen“ gehört, so als ob jemand gegen eine Tür oder einen Schrank geschleudert worden wäre, sagt die Zeugin. Es sei alles in Ordnung, soll die Mitbewohnerin ihr durch die geschlossene Tür gesagt haben. Trotzdem habe sie ein „ungutes“ Gefühl gehabt.

Obwohl sie mehrmals an der Tür der 20-Jährigen geklopft hat, um mit ihr zu sprechen, sei nicht sie, sondern der Mann aus dem Zimmer gekommen und habe gesagt, seine Ex-Freundin schlafe, berichtet die Zeugin. Schließlich habe er gegen zwei Uhr die Wohnung mit gepackter Tasche verlassen. Kurz danach hat die Mitbewohnerin die leblose Frau „mit blau unterlaufenen Lippen und weit aufgerissenen Augen“ auf dem Bett gefunden. An der Wand soll sich ein roter, nach unten verwischter Handabdruck befunden haben. Ob es sich dabei um Blut oder Farbe gehandelt hat, bleibt an diesem Prozesstag ungeklärt. Genauso, was es mit den in Rot geschriebenen Worten „Leave me“ (Verlasse mich) auf dem Bauch der Toten auf sich hat, die ein Polizist in dieser Nacht bemerkt hat.

Offenbar ist die Studentin, als sie gefunden wird, schon tot. Das jedenfalls stellt der nur wenige Minuten später eintreffende Notarzt fest. Eine halbe Stunde hat er versucht, sie wiederzubeleben – erfolglos.

Bei der späteren Obduktion stellt sich heraus, dass sie kurz zuvor 20 Milliliter des aufgelösten GBL zu sich genommen hat. Laut Anklage soll der 30-Jährige die vor allem in der Techno-Szene verbreitete Party-Droge regelmäßig genommen haben. Der Techno-Szene hat die 20-Jährige wohl nicht angehört. Sie habe Metal-Musik gehört und sei Fan der sogenannten Gothic-Kultur gewesen, weiß die Mitbewohnerin. Diese Szene ist aus der Punk-Bewegung hervorgegangen, die Anhänger schminken sich auffällig und kleiden sich schwarz.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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