Justiz Ex-Schulleiter wehrt sich gegen Vorwürfe

Trier · Prozessauftakt vor dem Trierer Landgericht gegen ehemaligen Direktor einer Schule in Trier-Saarburg wegen sexuellen Missbrauchs.

 Der ehemalige Leiter einer weiterführenden Schule steht seit gestern vor dem Trierer Landgericht. Ihm wird sexueller Missbrauch von zwei Schülern vorgeworfen.  Foto: Christiane Wolf

Der ehemalige Leiter einer weiterführenden Schule steht seit gestern vor dem Trierer Landgericht. Ihm wird sexueller Missbrauch von zwei Schülern vorgeworfen. Foto: Christiane Wolf

Foto: g_pol3 <tdt@volksfreund.de>+SEP+g_pol3 <tdt@volksfreund.de>

Fast zwei Stunden lang redet der ehemalige Schulleiter. Über sein ehrenamtliches Engagement als Betreuer von Jugendgruppen und Erlebnispädagoge. Der 55-Jährige referiert, wie man mit „Problemsituationen“ und Förderung von Jugendlichen umgeht. Über den Unterricht hinaus interessiere er sich für die Problemlagen der Schüler. Er bescheinigt sich selbst ein „gutes Bewusstsein“ für diese Problemlagen und eine „gute Beziehung zu Schülern“. Mit vier Jungs seiner ehemaligen Schule habe er sich über Whatsapp über „Schule, Freizeit und Fußball ausgetauscht“, Kontakte wie es sie im Schulalltag immer wieder gebe. Fast ist man als Zuhörer geneigt zu glauben, man lausche einem Fachvortrag eines Pädagogen vor Kollegen oder bei einem Elternabend.

Doch der 55-Jährige spricht vor Gericht. Er ist vor dem Trierer Landgericht angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs. Der Lehrer, der sieben Jahre lang eine weiterführende Schule im Kreis Trier-Saarburg geleitet hat, bevor er vor zwei Jahren wegen der Vorwürfe vom Dienst suspendiert worden ist, soll zwei Schüler unsittlich berührt haben. Eines der mutmaßlichen Opfer war damals 15 Jahre alt. Zusammen mit seiner Mutter und seinem Anwalt sitzt der heute 17-Jährige dem Angeklagten als Nebenkläger gegenüber. Immer wieder schüttelt der Jugendliche bei den Ausführungen seines ehemaligen Direktors den Kopf, lächelt ungläubig. Es dauert fast eine Stunde, bevor sich der Mann zu den Vorwürfen äußert. Auch dabei holt er weit aus, spricht erneut viel über sein pädagogisches Konzept. Und warum er sich vor sechs Jahren um einen Jungen besonders gekümmert habe. Es handelt sich dabei um den ersten der beiden angeklagten Fälle. Dieses mutmaßliche Opfer ist nicht als Nebenkläger im Gericht, ist aber als Zeuge bei der Verhandlung dabei.

Der damalige Sechstklässler, der in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt habe und aus schwierigen familiären Verhältnissen stamme, sei von seinen Mitschülern gemobbt worden. Um „in ruhiger Atmosphäre“ mit ihm über seine Probleme zu reden, habe er ihn in Absprache mit der Einrichtung an Pfingsten 2013 erstmals zu sich in sein Haus, wo er mit seiner Frau und seinen beiden Kinder lebt, eingeladen. Noch zwei Mal danach sei der Junge zu ihm gekommen, immer freiwillig, wie der Mann sagt. Dabei seien sie auch gemeinsam zum Holzmachen in den Wald gegangen und auch ins Hallenbad. Der Angeklagte bestreitet aber, dass er den Jungen, so wie es in der Anklageschrift steht, angefasst oder sich ihm nackt gezeigt habe. Womöglich habe der Junge, so sagt der 55-Jährige, seine Nähe falsch interpretiert. Er sei auch in der Schule schon nicht immer bei der Wahrheit geblieben.

Für den Verteidiger des Mannes, Martin Barduhn, ist klar, dass die Vorwürfe des Jungen falsch sind. Der Anwalt unterstellt der Polizei, dem Jugendlichen bei der Vernehmung Worte in den Mund gelegt zu haben und ihm den angeblichen sexuellen Missbrauch eingeredet zu haben. Barduhn, der den Vorsitzenden Richter Günther Köhler während der Verhandlung öfter barsch angeht, will daher, dass der Zeuge, das mutmaßliche Opfer, ins Kreuzverhör genommen wird. Eine im deutschen Strafrecht eher ungewöhnliche Verhörmethode im Gericht, bei der nicht wie üblich das Gericht die Befragung des Zeugen leitet, sondern die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft. Zeugen sollen so unter Druck gesetzt werden. Köhler lehnt den Antrag ab. Das vermeintliche Opfer wird dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gericht angehört.

Zuvor hat sich der Angeklagte ebenso ausführlich wie im ersten Fall zum vorgeworfenen sexuellen Missbrauch des 17-jährigen Nebenklägers geäußert. Während der Aussage bleiben der Jugendliche und seine Mutter vor dem Gerichtssaal sitzen. Er habe dem damals 15-Jährigen, der zu der Zeit als schwieriger Schüler gegolten habe, zunächst bei Mathe geholfen. Am letzten Tag der Winterferien vor zwei Jahren habe er den Jungen in sein Büro in der Schule gebeten, um ihm dort Nachhilfe vor einer bevorstehenden Mathearbeit zu geben. Danach habe er ein „privates kurzes Gespräch“ mit dem Jungen geführt, bei dem es um Gerüchte über eine Beziehung zu einer Schülerin gegangen sei. Er habe ihm Hilfe angeboten. Mehrmals fragt Köhler nach, was ihn als Lehrer angehe, welche sexuelle Beziehung der Junge gehabt habe. „Gehört das zu Ihren Aufgaben?“, fragt der Richter den Angeklagten, der sein Interesse mit pädagogischer Fürsorge begründet: „Wir können nicht immer weghören, sondern müssen reagieren, wenn es Probleme gibt.“  Auch in diesem Fall deutet der Angeklagte, der sich als Opfer darstellt, die Vorwürfe des Jungen als „Missverständnis“.

Der Prozess wird am Dienstag kommender Woche fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort