Prüm: Bahnhof-Plan rechtswidrig?

Kölner Anwälte sehen den Bebauungsplan in Prüm als rechtswidrig an, da dies ein angeblich unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb sei. Dennoch stellten vier Bewerber ihr Bebauungskonzept dem Prümer Statdrat vor.

Nach Ansicht einer Kölner Kanzlei ist der Bebauungsplan Bahnhofstraße II in Prüm rechtswidrig. Die Anwälte begründen dies mit einem angeblich unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb. Dessen ungeachtet haben die vier Bewerber um die restliche Teilfläche des ehemaligen Bahnhofgeländes ihre Konzepte dem Prümer Stadtrat vorgestellt. Die Präsentationen wichen in Form und Inhalt unerwartet stark voneinander ab.

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