Prüm: Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung von Windkraftbetreibern ab

(red) Keine neuen Windräder in Winterspelt und Bleialf: Wie die Kreisveraltung Bitburg-Prüm mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 6. April die Berufung gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Trier nicht zugelassen.

Das Verwaltungsgericht hatte Ansprüche zweier Windkraftbetreiber aus Trier zurückgewiesen, Baugenehmigungen für Windkraftanlagen in Bleialf und Winterspelt zu erhalten. Begründet hat nun laut Kreisverwaltung das Gericht die Abweisung der Klage mit den entgegenstehenden Zielen des regionalen Raumordnungsplanes für die Region Trier und der Lage der Standorte im Naturpark Nordeifel. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, gegen die kein Rechtsmittel möglich sei, sei „die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen erneut bestätigt“ worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort