Blockade am Wegesrand verzögert Windradbau

Prüm · Ein 50 Jahre alter Landwirt aus der Verbandsgemeinde Prüm hat sich vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Der Vorwurf lautete auf Nötigung und Erpressung. Er kommt allerdings glimpflich davon, das Verfahren wird gegen eine Geldbuße von 2000 Euro eingestellt.

 Stein des Anstoßes: Das große Windrad bei Pronsfeld. TV-Foto: Archiv/Stefanie Glandien

Stein des Anstoßes: Das große Windrad bei Pronsfeld. TV-Foto: Archiv/Stefanie Glandien

Prüm. Im vergangenen Sommer ist in Pronsfeld die bis dahin größte Windkraftanlage in Rheinland-Pfalz aufgestellt worden (der TV berichtete). Doch bis es so weit war, mussten die Investoren einiges an Ärger überstehen, der nun vor dem Amtsgericht in Prüm verhandelt worden ist. Angeklagt: ein 50 Jahre alter Landwirt. Der Vorwurf: Nötigung und Erpressung.
Hintergrund: Um die Teile für das 138 Meter hohe Windrad an die Baustelle zu bringen, müssen Schwertransporte über einen rund fünf Meter breiten Wirtschaftsweg fahren. Dieser führt zwischen zwei Flächen hindurch, die einem Landwirt aus der Verbandsgemeinde Prüm beziehungsweise seinem Onkel gehören.
Der Mann besitzt bereits ein Windrad in unmittelbarer Nachbarschaft zu der neuen Anlage und befürchtet einen Ertragsverlust. "Da wollte ich jetzt nicht auch noch dazu beitragen", sagt er vor Gericht. Deshalb habe er der Firma Enercon untersagt, seine Flächen zu nutzen. "Die sollten von unserem Grundstück fernbleiben." Doch weil es immer wieder Ärger gibt, stellt er schließlich zwei seiner Fahrzeuge genau am Wegesrand auf, so dass sie nur noch einen schmalen Durchlass von 4,90 Metern lassen. Durch diese Engstelle passen aber die Schwertransporter für das neue Windrad nicht mehr. Sie haben eine genehmigte Breite von fünf Metern, der Wirtschaftsweg ist 5,10 Meter breit.
Wie es zu dieser Differenz kommt, bleibt unklar. Der Landwirt beruft sich auf Grenzsteine, die er frei gegraben und mit Holzlatten markiert hat. Doch auf einem Foto, das die Investoren gemacht haben, wird deutlich, dass die Fahrzeuge des Landwirts sogar enger beieinanderstehen als seine selbst aufgestellten Latten.
Am Abend, als nun die Schwertransporter in Pronsfeld eintreffen sollen, bemerken die Bauherren das Problem und nehmen mit dem Landwirt Kontakt auf. Bei einem Gespräch in dessen Haus soll er von ihnen 35 000 Euro verlangt haben, damit er seine Fahrzeuge entfernt. Oder, wie es der Vertreter der Staatsanwaltschaft ausdrückt: "35 000 Euro für das Überschweben seines Grundstücks", denn die Reifen des Transportes wären auf dem öffentlichen Weg geblieben, lediglich die Teile hätten den Luftraum über den Flächen verletzt.
Doch darauf lassen sich die Investoren, die vor Gericht als Zeugen auftreten, nicht ein und stoppen die Transporter, die nur nachts und in Polizeibegleitung fahren dürfen. Durch die Verzögerung entsteht ihnen nach eigener Aussage ein Schaden "von mindestens 20 000 Euro".
Wegen des Vorwurfs der Nötigung und der Erpressung muss sich der Landwirt nun vor Gericht verantworten. Amtsrichter Franz-Josef Triendl zeigt Verständnis für die Beweggründe des Angeklagten, "aber was sie da gemacht haben, ist nicht so ganz richtig. Das kann ich nicht gutheißen." Er könne doch nicht einfach einen öffentlichen Weg blockieren - zumal er selbst nicht genau wisse, wo der Weg genau verlaufe und wie breit er sei. Wäre er sein Anwalt gewesen, hätte er dazu geraten, die Finger davon zu lassen, die Gefahr einer Nötigung sei viel zu groß.
Um die Verhandlung abzukürzen, schlägt er den Beteiligten vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro einzustellen. Auch so könne der Rechtsfriede wieder hergestellt werden. "Ein Urteil wäre für Sie deutlich teurer", sagt Triendl. Außerdem sei es ein großer Nachteil in einem späteren Zivilprozess, in dem Investoren den durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen wollen.
Nach einer rund viertelstündigen Verhandlungsunterbrechung will sich der Angeklagte jedoch zunächst nicht darauf einlassen - obwohl ihm sein Verteidiger dazu geraten hat. Erst als Amtsrichter Triendl und der Staatsanwalt erneut eindringlich auf ihn einreden und er erfährt, dass die 2000 Euro einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen - der Sanierung der Prümer Basilika - willigt er schließlich ein.

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