Die Züge bleiben weg

Prüm/Gerolstein · Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) aus Bonn bekommt keine Betriebsgenehmigung für die Bahnstrecke von Prüm nach Gerolstein. Diese Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums hat nun das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt.

Prüm/Gerolstein. Die stillgelegte Bahntrasse zwischen Prüm und Gerolstein wird auch weiterhin vor allem eins: still liegen. Nachdem das Land der Rhein-Sieg-Eisenbahn aus Bonn die Betriebsgenehmigung verweigert hat, ist das Unternehmen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz gescheitert. Daher werden in näherer Zukunft keine Züge auf der seit Ende der 90er Jahre stillgelegten Strecke rollen. Nach Ansicht des Verkehrsministeriums - der sich das Gericht anschließt - hat das Eisenbahnunternehmen seine finanzielle Leistungsfähigkeit für die Aufnahme und den ordnungsgemäßen Betrieb der Strecke nicht ausreichend nachgewiesen. "Das Land glaubt, dass unsere Zahlen zu niedrig sind", sagt Daniel Preis, Betriebsleiter der RSE. Dort gehe man von Kosten für die Reaktivierung der 37 Kilometer langen Strecke in Höhe von 1,7 bis 2,4 Millionen Euro aus. Die eigene Erfahrung zeige aber, dass man das auch deutlich günstiger bewerkstelligen könne. Preis rechnet mit Kosten von rund 300 000 Euro und verweist auf aktuell elf Bahnstrecken in vier Bundesländern mit insgesamt 250 Gleiskilometern, die von der RSE ohne Beanstandungen betrieben werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Oleftalbahn zwischen Kall und Hellenthal in der Nordeifel.
Bei Bewertung des Urteils geben sich die Parteien zunächst zurückhaltend - und verweisen auf die noch ausstehende Urteilsbegründung. Diese wird in ein bis zwei Wochen erwartet. "Vorher können wir dazu noch keine Aussage machen", sagt Joachim Winkler, Pressesprecher des Innen- und Verkehrsministeriums. "Wir warten jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab", sagt Daniel Preis, Betriebsleiter der Rhein-Sieg-Eisenbahn. "Danach werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden." Ein Gang zur nächsten Instanz ist nicht ausgeschlossen. Doch warum engagiert sich das Bonner Unternehmen überhaupt für die Bahnstrecke? "Uns geht es vor allem um die Erhaltung vorhandener Eisenbahninfrastruktur", sagt Preis. Wenn beim Betrieb am Ende eine schwarze Null herauskomme, sei das völlig ausreichend.
Keine Entscheidung über Abbau



Den Besitzern der Strecke, der Verbandsgemeinde (VG) Prüm und der Stadt Gerolstein, bleibt im aktuellen Verfahren nur die Zuschauerrolle. Dennoch nimmt Aloysius Söhngen, Bürgermeister der VG Prüm, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfreut zur Kenntnis: "Das ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung." Leider gehe es nur mit Trippelschritten voran. "Wir müssen jetzt erst einmal den weiteren Verlauf der Ereignisse abwarten", sagt Gerolsteins Stadtbürgermeister Bernd May. Zumal auch noch nichts zu der Frage der Entwidmung gesagt sei. "Es ist eine unglückliche Situation."
In der Tat: Bei dem aktuellen Verfahren geht es nur darum, ob die RSE die Bahnstrecke reaktivieren darf. Eine Entscheidung, ob die Strecke entwidmet und anschließend abgebaut werden kann, ist damit nicht verbunden. Das wäre aber die Voraussetzung, dass auf der Trasse ein Radweg gebaut werden kann, wie es von den Räten beschlossen worden ist. Über die Entwidmung muss der Landesbetrieb Mobilität in einem gesonderten Verfahren gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG, siehe Extra) entscheiden. Die Kernfrage lautet dabei, ob auch mittelfristig kein Bedarf mehr für die Schienenstrecke besteht. Erst wenn dies verneint wird, können die Gleise abgebaut werden.Meinung

Eine leider abgefahrene Idee
Die Bahn hat in den vergangenen Jahrzehnten so ziemlich alles dafür getan, den Individualverkehr zu stärken - indem sie ihre ganzen Eifeler Nebenstrecken stillgelegt hat. Diese jetzt wieder zu beleben dürfte ein teurer Akt werden: Außer einer viel zu kleinen Zahl von Bimmelbahnenthusiasten werden einfach nicht genügend Menschen bereit sein, Geld für eine Zugfahrt durch die Provinz auszugeben. Der Gedanke, dass das nun ausgerechnet zwischen den beiden Städtchen Prüm und Gerolstein wieder möglich sein soll, ist zwar verlockend. Aber wirtschaftlich ist er nicht. Der Eifeler fährt Auto. fp.linden@volksfreund.deExtra

Das Allgemeine Eisenbahngesetz stellt die vorhandene Schieneninfrastruktur unter einen hohen Schutz. So dürfen laut Paragraf 23 Strecken nur dann entwidmet und die Gleise abgebaut werden, "wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist." red

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