Einbrecherbande: Urteil ist rechtskräftig

Trier · Bundesgerichtshof verwirft Revision eines Angeklagten

Trier (fpl) Das Landgericht Trier hat mitgeteilt, dass das Urteil der ersten Großen Jugendkammer vom 21. Juli 2016 gegen eine Einbrecherbande rechtskräftig ist. Die Revision eines der vier damals Angeklagten wurde jetzt vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
Die Angeklagten, die aus Prüm, Hagen, Berlin und aus Serbien stammen, waren vom Landgericht unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls, Diebstahls und weiterer Vergehen verurteilt worden. Die drei erwachsenen Angeklagten wurden zu vier- bis fünfjährigen Haftstrafen verurteilt, ein zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch nicht volljähriger zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.
Die Frau und die drei Männer hatten in der gesamten Eifel Einbrüche begangen, sie raubten unter anderem Metallteile von Windkraftanlagen in Zilsdorf, stahlen Autos in Habscheid und Schleiden, außerdem besaßen sie unerlaubt Waffen (der TV berichtete). Die 40-jährige Serbin, die in Bleialf lebt, und ein 36-Jähriger aus Prüm gelten als Anführer des Quartetts. Die Taten sollen sie begangen haben, um ihren Drogenkonsum finanzieren zu können.

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