Aus dem Archiv (Januar 2018) Einmal viel oder häufig wenig

Rommersheim · Die Rommersheimer mussten seit 30 Jahren keine Beiträge für Straßensanierungen bezahlen. Bevor demnächst größere Projekte anstehen, soll eine neue Satzung die Finanzierung regeln.

 Seit den 1980er Jahren mussten Rommersheimer wie Ellwerather kaum Beiträge für Straßensanierungen bezahlen – auch für die laufenden Arbeiten an der K♦170 fielen keine an. Bevor nun aber größere Projekte an anderer Stelle anstehen, will die Gemeinde eine neue Satzung verabschieden.

Seit den 1980er Jahren mussten Rommersheimer wie Ellwerather kaum Beiträge für Straßensanierungen bezahlen – auch für die laufenden Arbeiten an der K♦170 fielen keine an. Bevor nun aber größere Projekte an anderer Stelle anstehen, will die Gemeinde eine neue Satzung verabschieden.

Foto: TV/Frank Auffenberg

Die Straßen sind in einem guten Zustand, die Bürgersteige zeigen etwas Verschleiß, aber wirklich alarmierend ist der Sanierungsbedarf in Rommersheim nicht. In naher Zukunft werden allerdings doch ein paar Renovierungen fällig. Doch wie sollen sie finanziert werden? Wie vor 30 Jahren mit einem einmaligen Beitrag (EB), der von den Anliegern bezahlt wird, oder, wie es seit 1986 möglich ist (siehe Info), als wiederkehrender Beitrag (WKB), der von allen getragen wird? Bei einer Bürgerversammlung haben Gemeindevertreter am Dienstagabend beide Möglichkeiten vorgestellt.

Rommersheim habe bisher quasi paradiesische Zustände gehabt: „Seit Mitte der 1980er Jahre mussten wir keine Straßenbausanierung angehen, für die unsere Bürger beitragspflichtig gewesen wären“, sagt Ortsbürgermeister Helmut Nober. Damals sei die Dorfstraße auf voller Strecke saniert worden, seitdem seien nur Arbeiten angefallen, die nicht beitragspflichtig gewesen seien. Das werde aber nicht ewig so sein, sagt Nober. In einem bis zwei Jahren stehe die Instandsetzung der K♦170 in Richtung Fleringen an, und bis dahin müsse inpuncto Beitragspflicht eine grundlegende Entscheidung gefällt werden.

„Wir kommen nicht drumherum, 300 Meter Bürgersteig sind dann beitragspflichtig. Bevor wir dort, wie es bisher bis in die 80er Jahre geregelt war, die Anlieger zur Kasse bitten, müssen wir über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen sprechen“, sagt Nober. Der Zeitpunkt sei dafür ideal: „Wir können das nicht mehr ohne weiteres einführen, wenn dort alles abgeschlossen ist und die Grundstücksbesitzer für den Ausbau bezahlt haben.“ Die wären in dem Fall dann zu Recht wohl stinksauer.

Kurt Lichter vom Bauamt der Verbandsgemeinde Prüm stellt den 55 Besuchern der Bürgerversammlung die zwei Möglichkeiten vor. „Eins muss ich vorweg betonen: Es ist nicht so, dass der Rat die Möglichkeit hat, Beiträge zu erheben, er ist vielmehr laut Gemeindeverordnung dazu verpflichtet.“

Die VG Prüm spiegele im Grunde den Trend im Land wieder: „Die Hälfte der Gemeinden fordert einmalige Zahlungen für konkrete Projekte, die andere setzt auf wiederkehrende Beiträge für Sanierungsprogramme.“ In der Regel trügen die Anlieger 60 Prozent der Kosten, 40 Prozent die Gemeinden. Ein niedriger Schlüssel, der bishernoch von der Kommunalaufsicht im Eifelkreis geduldet werde, sagt Lichter. In anderen Gegenden sei der Anteil der Bürger höher.

Beide Systeme sind leicht erklärbar: Während bei einmaligen Zahlungen genau die Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden, deren Flächen direkt an ein Ausbaugebiet angrenzen, wird für die Erhebung von WKB ein zusammenhängender Raum bestimmt, für den alle gemeinsam aufkommen. „Im Falle Rommersheims würde sich anbieten, den Ort selber als so ein Gebiet auszuweisen, sowie einen weiteren für den Innenbereich von Ellwerath einzurichten“, sagt Lichter.

„Bei einmaligen Zahlungen kann der fällige Betrag schnell – nur als Beispiel genannt – bei 15♦000 Euro oder mehr liegen“, sagt er. Wiederkehrende Beiträge lägen wiederum in manchen Fällen nur bei 300 Euro pro Jahr. „Es wird quasi ein Solidarsystem eingerichtet. Man stellt ein Sanierungsprogramm auf, ermittelt was es ungefähr kostet und rechnet in Zeiträumen von vier Jahren.“ Für Neubaugebiete könne man eine Verschonungsregel für einen festgelegten Zeitraum bestimmen.

Die Bürgerversammlung zeigt sich dem Thema offen gegenüber. Es gibt Detailfragen, Einwände kommen keine. „Wir werden in der nächsten oder kommenden Sitzung im Rat über das Thema sprechen und wohl bis zum Sommer einen Satzungsbeschluss fällen“, sagt Nober.

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