Urteil Neue Windräder bei Stadtkyll: Warum sie bleiben dürfen

Trier/Stadtkyll · Neue Anlagen bei Stadtkyll: Das Verwaltungsgericht Trier begründet, warum es die Klage dagegen abgewiesen hat.

 Vorne eine ältere, hinten eine neue Anlage: Windräder an der Oberen Kyll.

Vorne eine ältere, hinten eine neue Anlage: Windräder an der Oberen Kyll.

Foto: Fritz-Peter Linden

Bei der Errichtung von fünf neuen Windkraftanlagen in der Nähe von Stadtkyll ist alles ordnungsgemäß verlaufen: So lautet die Kernaussage des Verwaltungsgerichts Trier, das über die gemeinsame Klage eines am Ortsrand wohnenden Bürgers und des Landesjagdverbands zu entscheiden hatte (der TV berichtete). Das Gericht hat die Klage bereits im März abgewiesen und jetzt die schriftliche Begründung des Urteils veröffentlicht.

Der Jagdverband Rheinland-Pfalz und der Grundstückseigentümer hatten gegen die Genehmigung der Anlagen im sogenannten Windpark Obere Kyll geklagt, die vom Landkreis Vulkaneifel erteilt worden war. Sie hatten unter anderem die Prüfung der Umweltverträglichkeit beanstandet.

Das Gericht aber kam zu dem Schluss, dass sie „ordnungsgemäß erfolgt“ sei. Insbesondere seien die Auswirkungen der im Teilpark Ormont errichteten fünf weiteren Anlagen „umfassend mitberücksichtigt worden“.

Der Einwand, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend beteiligt gewesen sei, laufe ebenfalls ins Leere: Das Windkraft-Vorhaben sei im Dezember 2015 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Obere Kyll bekannt gemacht worden, die Unterlagen dazu habe die Verwaltung öffentlich ausgelegt.

Die Kläger, schreibt das Gericht weiter, könnten sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Obere Kyll berufen. Es bestehe auch kein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan, Fledermäuse und Schwarzstörche“. Ein Gutachter habe dazu „überzeugende Ausführungen“ vorgelegt. Und diese seien auch in der Verhandlung am Gericht nicht entkräftet worden.

Da sich keine der jetzt gebauten Anlagen innerhalb oder in unmittelbar angrenzender Nähe zum Natura-2000-Schutzgebiet „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel“ befinde, verhelfe auch dieses Argument den Klagen nicht zum Erfolg.

Von den Anlagen gingen laut schallschutztechnischem Gutachten auch keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen aus. Da der Abstand der nächstgelegenen Anlage zum Grundstück des Eigentümers bereits mehr als das Dreifache der Höhe der Anlage einhalte, sei „auch nicht davon auszugehen, dass die Anlagen „eine unzumutbare, bedrängende optische Wirkung“ darstellten. Aus diesem Grund seien auch die vom Grundstückseigentümer befürchteten Unfallgefahren „nahezu ausgeschlossen“.

 Vorne eine ältere, hinten eine neue Anlage: Windräder an der Oberen Kyll.

Vorne eine ältere, hinten eine neue Anlage: Windräder an der Oberen Kyll.

Foto: Fritz-Peter Linden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten jetzt innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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