Kein weiterer Zuschuss für die Kindertagesstätte in Jünkerath

Jünkerath · Niederlage für die Gemeinde Jünkerath vor dem Verwaltungsgericht: Im Rechtsstreit um die Höhe des Kreiszuschusses für die Erweiterung der Kindertagesstätte haben die Richter in Trier entschieden, dass die Gemeinde keinen Anspruch auf eine höhere Förderung durch den Kreis hat.

Die Jünkerather hatten im Dezember 2011 einen Zuschussantrag für ihre Kita gestellt. Doch seit zum 1. Januar hatte der Kreis seine Förderungen aus Spargründen um 50 Prozent reduziert - so wie es der Jugendhilfeausschuss des Kreises im November 2011 beschlossen hatte. Deshalb erhielt die Gemeinde Jünkerath statt der erhoffen 130.000 Euro nur noch 65.000 Euro und erhob daher Klage vor dem Verwaltungsgericht (der TV berichtete). Nach Auffassung der Kammer war die Vorgehensweise des Kreises jedoch nicht zu beanstanden, da für die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie ein sachlicher Grund aufgrund des kommunalen Entschuldungsfonds bestand. Des Weiteren bestehe nach Auffassung der Kammer auch kein Anspruch der Klägerin auf Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der in der "alten Richtlinie" vorgesehenen Fördergelder. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. ch

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