Körperverletzung, Diebstahl, Betrug - 22-Jähriger muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter

Trier/Bitburg · Das Landgericht Trier verurteilt einen Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Trier/Bitburg Das Sündenregister des jungen Mannes sei mehr als beeindruckend, meinte gestern die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier und verurteilte den Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Da halfen auch dessen glaubhaft klingenden Worte der Reue wenig.

Dem 22-Jährigen aus dem Vulkaneifelkreis, verheiratet und drei kleine Kinder, hatte Staatsanwalt Volker Anton gleich ein ganzes Bündel an Straftaten vorgeworfen: Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz, Urkundenfälschung und falsche Beschuldigung.
Die Taten hatte der aus Luxemburg stammende Angeklagte alle von September bis November 2015 im Umfeld seines Eifeler Wohnortes begangen. So bestückte er etwa seinen eigenen Wagen mit einem in Daun gestohlenen Kennzeichen. Damit fuhr er dann ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis herum. Den Benzinkauf für den Wagen sparte er sich und befüllte ihn mehrfach an Tankstellen zum "Nulltarif", wobei er sich auch einen Kanistervorrat anlegte.

Am 6. Oktober 2016 fiel ihm auf einem Parkplatz bei Bitburg-Matzen ein alter VW-Käfer auf, den sein Besitzer dort wegen einer Panne hatte abstellen müssen. Für den gelernten Elektriker und Auto-Mechantroniker war es wohl kein Problem, den Oldtimer wieder flott zu machen und davonzufahren. Wahrscheinlich am Käfer-Start-Einsatz beteiligt war seine Frau mit ihrem Wagen. Als er am 8. Oktober wieder mit einem unversicherten Fahrzeug aufgegriffen wurde, erklärte er bei der Polizei, sein Vetter habe den Wagen gefahren. Am 5. November wurde er dann nochmals mit einem unversicherten Motorrad aufgegriffen.

Am Abend des 5. Oktober, es war schon dunkel, störte ihn offensichtlich auf der engen Straße zwischen Neunkirchen und Neroth das Fahrverhalten einer vor ihm fahrenden Frau. Er überholte sie auf einem einsamen Streckenabschnitt, zwang sie zum Anhalten und versuchte mit den Worten "du kommst mit" das Opfer aus dem Auto zu zerren. Dabei bedrohte er die Frau mit einer Pistolenimitation, die er ihr so fest ins Gesicht drückte, dass Spuren zurückblieben.

"Ich konnte mich nur im Wagen halten, weil ich angeschnallt war und mich heftig wehrte", erklärt die Zeugin. Was er von ihr wollte, sei ihr nicht klar gewesen, seine Stimme sei deutlich gewesen, unter Drogen oder Alkohol habe er wohl nicht gestanden. "Was wäre passiert, wenn ich ausgestiegen wäre", fragt sich die Zeugin. Zum Glück erschien ihr Mann mit einem zweiten Wagen am Tatort, und der Unbekannte flüchtete, wobei er noch ihren Autoschlüssel mitnahm. Unter den seelischen Folgen leidet die Frau noch heute. "Die ersten zwei schlaflosen Wochen danach waren ganz schlimm", sagt sie. Das sei ein Knick in ihrem Leben, und "ich habe meine Sorglosigkeit verloren". Geblieben sei auch die Angst, alleine bei Dunkelheit im Auto zu fahren.

Der Angeklagte mit kahl rasiertem Schädel, Vollbart und in Häftlingskleidung der Vollzugsanstalt Wittlich entschuldigt sich bei der Zeugin. Warum er so ausgerastet ist, kann er selbst nicht sagen und gibt einen seelischen Ausnahmezustand an. "Kurz vor dem Vorfall sind meine letzten zwei guten Bekannten verstorben." Auch eine schriftliche Entschuldigung war dem schon vorausgegangen. Außerdem hat er vor Gericht fast alle Tatvorwürfe eingeräumt. Nur den VW Käfer will er nicht aufgeknackt und entwendet haben. Das glaubt ihm die Kammer jedoch nicht - eine Polizeistreife hatte ihn im VW bei Neroth gesehen, direkt hinter dem Wagen seiner Frau fahrend.

Dann verliest der Vorsitzende Richter Armin Hardt das Vorstrafenregister des Angeklagten, über die Jahre angesammelt von der luxemburgischen Justiz und dem Amtsgericht Bitburg. Fast 20 Minuten benötigt Hardt dafür. Es sind noch Jugendstrafen und fast alle einschlägig: Betrug mit Internetgeschäften, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung, Diebstahl.

Drei Jahre und neun Monate Haft beantragt Staatsanwalt Anton, Verteidiger Michael Fingas hält drei Jahre und zwei Monate für angemessen. Das Gericht bleibt mit dreieinhalb Jahren dazwischen. Diesmal ist es allerdings keine Jugendstrafe.

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