Landgericht verwarnt Ex-Viehhalter

Das Landgericht Trier hat am Dienstag einen ehemaligen Viehhalter aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in vier Fällen verwarnt und damit als Berufungsinstanz ein Urteil des Bitburger Amtsgerichts aus dem Jahr 2008 geändert: Dieses hatte den Landwirt noch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Jünkerath/Trier. (neb) Fünf Jahre liegen die Vorfälle zurück, deretwegen sich ein 55-jähriger ehemaliger Viehhalter und heutiger landwirtschaftlicher Angestellter am Dienstag vor dem Landgericht Trier verantworten muss. Das Amtsgericht Bitburg hatte den Mann bereits 2008 wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auf dem damaligen Hof des Landwirts im Jahr 2005 Kühe und Rinder ohne tierärztliche Behandlung oder Geburtshilfe verendet waren (der TV berichtete). Der Landwirt hatte dagegen darauf verwiesen, dass die Tiere über Jahre giftiges Jakobskreuzkraut gegessen hätten und daran verendet seien. Er selbst habe von der verheerenden Wirkung der Pflanze erst 2007 erfahren.

Eine Auffassung, die der 55-Jährige, der seinen Betrieb 2006 aufgegeben hatte, auch am Dienstag in der Berufungsverhandlung vor dem Trierer Landgericht vertritt. Nichtsdestotrotz nimmt der Prozess gestern eine überraschende Wende: Seine Verteidigerin, deren Befangenheitsantrag gegen Richter Peter Egnolff vom Gericht aus formalen Gründen zurückgewiesen wird, gibt eine Erklärung ab, in der sie die Vorwürfe zwar einräumt, gleichzeitig aber auch die damals involvierten Tierärzte beschuldigt, nicht angemessen reagiert zu haben.

Die Strafe, die ihr Mandant in erster Instanz bekommen habe, sei auf jeden Fall zu hoch gewesen, betont sie und beantragt eine "ganz milde Verurteilung".

Die Staatsanwaltschaft, die vor dem Amtsgericht eine noch höhere Strafe gefordert und deswegen ebenfalls gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, zieht nach der Einlassung der Verteidigung am Dienstag ihre Berufung zurück. Es sei auch Aufgabe der Justiz, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht. Die Vorfälle lägen bereits fünf Jahre zurück, außerdem sei der 55-Jährige nicht vorbestraft und habe zudem den Tierbetrieb aufgegeben. "Das ist vernünftig", sagt Albrecht mit Blick auf den Angeklagten, "Tierhaltung ist nichts für ihn."

Das Landgericht folgt seinem Antrag und verwarnt den 55-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zudem verhängt es eine Geldstrafe von 1500 Euro, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Beide Parteien verzichten daraufhin auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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