Nach Auszug Küche mitgenommen: Amtsgericht verurteilt Pärchen

Prüm · Weil sie nach ihrem Auszug unerlaubterweise die Einbauküche mitgenommen haben, hat das Amtsgericht Prüm ein Mieterpärchen aus Prüm wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.

Prüm. So ganz eindeutig lässt sich das Geschehen vor dem Amtsgericht Prüm nicht mehr aufklären: Hat der Vermieter die in der Wohnung stehende Küche seinen Mietern geschenkt? So jedenfalls berichtet es das Pärchen, das an diesem Morgen auf der Anklagebank sitzt. Beim Einzug in die Wohnung in Prüm habe die Vermieterin ihr gesagt, falls sie eine eigene Küche mitbringe, solle sie die alte entsorgen. Ansonsten könne sie die vorhandene haben. Daraus habe sie geschlossen, dass sie die Küche behalten und bei ihrem Auszug auch mitnehmen dürfe. Genauso seien ihr ein Sofa und ein Fernseher überlassen worden. Deshalb habe man die Küche dann beim Auszug auch abgebaut und mitgenommen.
Doch die Vermieterin widerspricht dieser Darstellung im Zeugenstand entschieden. Von einer endgültigen Überlassung der Küche sei keine Rede gewesen. Auch in Bezug auf den Fernseher und das Sofa habe sie eindeutig von "benutzen" gesprochen, nicht von "mitnehmen". Ihre Aussage wird von ihrem Mann bekräftigt. Die Wohnung sei schon mehrfach immer mit der Küche vermietet worden und man habe keinen Anlass, die Küche zu verschenken.
Doch nicht erst über die Küche kam es zwischen den beiden Parteien zum Streit. Das zu Beginn gute Verhältnis trübte sich, als an einem Wochenende im Sommer 2012 die Schwester der Mieterin samt Schwager und Kindern über ein Wochenende zu Besuch kam. Der Lärm habe ihre Tochter nicht schlafen lassen, berichtet die Vermieterin. Bitten, die Lautstärke zu senken, seien ignoriert worden. "Danach kam es immer häufiger zu Auseinandersetzungen", berichtet sie.
Von Zwischenfällen berichtet auch die Angeklagte - allerdings aus einem ganz anderen Blickwinkel. Die Vermieterin habe ihr Besuch untersagen wollen und ihnen unterstellt, ihre Schwester würde mit ihrer Familie in der Wohnung miteinziehen, was nicht der Fall gewesen sei. Danach sei sie immer wieder beschimpft worden. Mehrmals habe man ihnen auch den Strom abgeschaltet.
Streit über Besuch


Außerdem habe die Vermieterin versucht, in ihre Wohnung zu gelangen, weshalb sie schließlich das Türschloss ausgetauscht hätten. Der ganze Streit habe schließlich dazu geführt, dass sie beschlossen, aus der Wohnung auszuziehen.
"Wenn Sie die Küche wiederhaben wollen, können Sie sie zurückhaben", sagt der Angeklagte vor Gericht. "Aber ich lasse mir keine Unterschlagung unterstellen." Deshalb werde er auch keine Strafe akzeptieren. Seine Verlobte kündigt an, notfalls in Berufung zu gehen.
Diesen Schritt werden sie wohl auch gehen müssen, denn in seinem Urteil folgt Richter am Amtsgericht Felix Heinemann dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro gegen das Pärchen. Auch wenn beide Parteien sich widersprächen, so sehe er jedoch keinen Anlass, an der Aussage der Vermieter zu zweifeln. Er sei überzeugt, dass die Küche nicht verschenkt worden ist. Alles andere sei "lebensfremd" und aus der Situation heraus nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ch

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort