Nicht in einen Topf werfen

Die Manipulation der Bleialfer Kommunalwahl im vergangenen Jahr schlägt weiter hohe Wellen. Die Liste "Bleialf aktiv" verbittet sich nicht nachweisbare Vorwürfe gegen eine einzelne Person mit der gesamten Liste in einen Topf zu werfen.

Bleialf. (ch) Mehr als ein halbes Jahr haben die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kommunalaufsicht die Gemeinde Bleialf und im Besonderen die Liste Bleialf aktiv beschäftigt. Denn schließlich waren die ominösen Kreuze bei einem Mitglied der Liste gemacht worden (der TV berichtete).

Nun bezieht die Liste um den Fraktionsvorsitzenden Oliver Grunow zu den Vorgängen Stellung. "Bleialf aktiv weist darauf hin, dass die Anklage der Wahlmanipulation gegen eine einzelne Person des Gemeinderats erhoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hat diese Person freigesprochen.

Damit ist das Thema strafrechtlich und nach rechtsstaatlichen Maßstäben erledigt", heißt es in der Stellungnahme.

Stimmzettel ohne Auswirkungen auf Ergebnis



Die Kommunalaufsicht habe die Ermittlungen eingestellt, weil die beanstandeten Stimmzettel keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Die Tatsache, dass diese fraglichen Kreuze der Liste Bleialf aktiv zugute gekommen wären, sei somit rein hypothetisch. Außerdem distanziere man sich davon, dass die Vorwürfe gegen eine Person mit der Liste in einen Topf geworfen werden.

Die Liste beziehungsweise der Verein Bleialf aktiv wolle "zum Wohle des Ortes und seiner Bürger mitgestalten. Dies geschah immer gradlinig, manchmal vielleicht zu vehement, jedoch nie mittels Manipulation oder unter Anwendung sonstiger illegaler Methoden", schreibt der Vorstand. Man sehe sich weiterhin als aktiven Teil der Gemeindevertretung, wolle Missstände anprangern und wenn nötig Finger in offene Wunden legen. Aber man sei nicht bereit, sich auf die Rolle des politischen Opferlamms reduzieren zu lassen.

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