Oberverwaltungsgericht verhandelt in Sachen Bahnstrecke Prüm-Gerolstein

Koblenz · Nächste Etappe im juristischen Ringen um die Zukunft der Bahnstrecke Prüm-Gerolstein: Am Mittwochvormittag hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mündlich über das Thema verhandelt. In dem Verfahren geht es darum, ob die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) aus Bonn die stillgelegte Strecke reaktivieren darf.

 Die Bahnstrecke ist an vielen Stellen zugewuchert.

Die Bahnstrecke ist an vielen Stellen zugewuchert.

Foto: Christian Brunker

Das Land hatte den Antrag der RSE auf eine Betriebsgenehmigung abgelehnt. Der Grund: Die RSE verfüge nicht über ausreichende Finanzmittel, um einerseits die Strecke wieder instand zu setzen und andererseits auch die jährlichen Betriebskosten aufzubringen und so den sicheren Betrieb des Eisenbahnverkehrs zu gewährleisten.

Gegen die Ablehnung hatte die RSE vor dem Verwaltungsgericht Mainz geklagt und dort verloren. Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz gab der Berufung statt, sodass sich die Parteien nun erneut vor Gericht gegenüberstanden.

Dabei lässt der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Jürgen Held durchaus Verständnis für das Anliegen der RSE durchblicken. So fragt er, welche negativen Folgen es denn für das Land hätte, wenn man es der RSE zubillige, das unternehmerische Risiko einer Reaktivierung auf sich zu nehmen - natürlich unter der Voraussetzung, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet wäre.

Eine Entscheidung in dem Verfahren ist allerdings noch nicht getroffen, sie soll den Parteien in den nächsten Wochen schriftlich zugehen.

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