Prozess Brand in einem Mehrfamilienwohnhaus – Eifeler steht vor Gericht

Trier/Prüm · Vor dem Landgericht Trier hat das Verfahren gegen einen 23-Jährigen aus der Eifel begonnen, dem unter anderem schwere Brandstiftung vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft stuft ihn als schuldunfähig ein.

Prozess gegen 23-Jährigen aus der Eifel
Foto: TV/Friedemann Vetter

Zu einem schweren Brand in einem Mehrfamilienwohnhaus kam es am Abend des 4. April in Prüm. Eine Wohnung brannte völlig aus, es gab Rauch- und Wasserschäden in anderen Wohnungen und am Gebäude. Acht Menschen hielten sich bei Brandausbruch im Haus auf. Die meisten konnten sich selbst ins Freie retten. Ein Paar mit zwei Kindern musste die Feuerwehr über die Drehleiter retten (der TV berichtete).

Zu den damaligen Bewohnern zählte auch ein junger Mann, der nun vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts der schweren Brandstiftung beschuldigt wird. Hinzu kommen noch weitere Vorwürfe, wie Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.

Ruhig sitzt der 23-Jährige neben seiner Verteidigerin Martha Schwiering und erklärt sich auf Frage des Vorsitzenden Richters Armin Hardt bereit, über alle Punkte in der Antragsschrift von Staatsanwältin Nicole Schneider reden zu wollen.

 „Antragsschrift“ und nicht Anklageschrift heißt das in diesem Fall, den hier handelt es sich um ein so genanntes Sicherungsverfahren. Grund: Der Beschuldigte ist möglicherweise schuldunfähig, weil er unter paranoider Schizophrenie leiden soll. Es geht um die existenzielle Frage, ob der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und unbefristet in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss.

Dabei wird im späteren Verlauf des Verfahrens dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Gerhard Buchholz eine entscheidende Rolle zukommen. Seit Juli 2018 ist der Beschuldigte einstweilig in der Klinik Nette-Gut untergebracht, wo er auch eine psychiatrische Behandlung erfährt. Sein Lebenslauf beginnt unspektakulär in einer gutbürgerlichen Familie in einem kleinen Eifelort, er hat einen jüngeren Bruder, und in der Grundschule war nach seinen Angaben „alles okay“. Nach der mittleren Reife geht er für kurze Zeit nach Indonesien, wo er sich ehrenamtlich im sozialen Bereich betätigt. Nach seiner Rückkehr beginnt er eine Ausbildung zum Altenpfleger.

„Das hat zunächst gut geklappt, doch dann begannen die Probleme“, erklärt der Beschuldigte. „Was für Probleme?“, fragt der Vorsitzende. An diesem Punkt gerät die bisher eher lockere Erzählweise des jungen Mannes ins Stocken. Man habe ihm damals Sachen unterstellt, die nicht wahr seien. Auch Stimmen soll er gehört haben – „ich habe noch nie Stimmen gehört“. Und sein Bruder behaupte seit fünf Jahren, er würde komische Dinge reden. Der Beschuldigte: „Der und die Eltern haben sich da ein Spiel draus gemacht.“ Es sei auf ihn geschossen worden, nicht mit der Waffe, sondern mit Bemerkungen. „Dann bin ich längere Zeit ins Krankenhaus gekommen, und meine Eltern und der Bruder haben mich dabei hängen lassen und nur Schlechtes über mich behauptet.“ Er räumt aber ein, früher öfter Marihuana und Amphetamin konsumiert zu haben.

Er kann sich nicht erklären, wie der Brand im Mai dieses Jahres entstanden sein könnte. „Ich war nur zehn Minuten aus der Wohnung, und als ich heimkehrte, schlugen Flammen aus der Couch,“ sagt er. Drei ehemalige Mitbewohner aus dem Haus haben zwar die Folgen des Brandes drastisch erlebt, doch sie können als Zeugen nichts Konkretes zur Ursache sagen.

Die Frage ob vorsätzliche Brandstiftung oder nur ein technischer Defekt in Frage kommt, bleibt offen. Der ebenfalls anwesende Brandsachverständige Werner Rütz sammelt zunächst Fakten und stellt Fragen. Die Verhandlung wird am 5. November fortgesetzt.

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