Prozess um Messer-Attacke: 21-Jähriger bekommt fünf Jahre Haft

Trier/Hallschlag · Im Prozess um eine Messerattacke auf seinen Onkel ist der 21-jährige Angeklagte vom Landgericht Trier zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 21-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, in Revision zu gehen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der weitgehend geständige 21-Jährige war nach einem Streit während einer Familienfeier in Hallschlag mit einem Messer auf seinen Onkel, den Vater seiner Verlobten, losgegangen und hatte acht Mal zugestochen. Zwei Mal traf das Messer dabei die Lunge des Opfers, das bei der Attacke lebensgefährlich verletzt wurde. Nach Auffassung der Strafkammer Kammer hat der Angeklagte versucht, das Tatopfer mit einem Messer heimtückisch, da von hinten kommend, zu töten. Der Angeklagte hatte dazu geschwiegen, auch das Opfer und die Verlobte des Angeklagten machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Ehefrau des Opfers berief sich auf Erinnerungslücken.

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