Rauher Wind auf Hallschlags Höhen

Wer soll das bezahlen? In der Ortsgemeinde Hallschlag ist ein Streit um die Erschließungskosten am Buchenweg entstanden. Die Hausbesitzer sind verärgert.

 Es soll teuer werden für die Hausbesitzer im Baugebiet „Häselpesch“. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Es soll teuer werden für die Hausbesitzer im Baugebiet „Häselpesch“. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Hallschlag. "Das ist ein ganz verzwicktes Ding", sagt Hallschlags Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Breuer. "Und da gibt es natürlich Bürger, die jetzt sauer sind." Der Grund: Die Hausbesitzer im Buchenweg sollen nachträglich Erschließungskosten für ihre Straße zahlen. Bei einigen geht das richtig ins Geld: Bis zu 15 000 Euro müssen aufgebracht werden.Das war allerdings so nicht geplant. Hintergrund: Vor vier Jahren hatte die Gemeinde das Neubaugebiet "Häselpesch" erschließen lassen. Dorthin gelangt man über den Buchenweg, der bis dahin zwar eine Gemeindestraße war, allerdings ohne "echte" Merkmale wie Entwässerung oder Beleuchtung. Also wurde er ausgebaut. Die Kosten (rund 71 000 Euro im Jahr 2004, minus Gemeinde-Anteil von 28 400 Euro) übertrug die Gemeinde damals in Form wiederkehrender Beiträge auf alle Grundstückseigner im Dorf.Nur Anlieger dürfen zur Kasse gebeten werden

Von denen aber widersprachen eine Handvoll. Daraufhin ging die Sache bis zum Verwaltungsgericht Trier. Und das gab den Bürgern Recht. Grund: Beim Buchenweg handle es sich nicht um einen Ausbau, sondern um eine sogenannte erstmalige Herstellung, weil eben bestimmte Straßenmerkmale erst geschaffen worden seien. Die formal zwingende Folge: Das Erschließungs-Beitragsrecht sei anzuwenden - für die Kosten dürfen dabei nur die Anlieger zur Kasse gebeten werden."Wir waren gezwungen, den Beitrag einzufordern", sagt der Gemeindechef, der die heikle Angelegenheit von seinem Vorgänger Georg Brandt geerbt hat. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht habe man deshalb die Beitragsbescheide verschickt. Dagegen jedoch wurde von fast allen Adressaten erneut Widerspruch eingelegt.Um das ganze Verfahren indessen rechtssicher abwickeln zu können, musste zudem ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der die betroffenen Grundstücke dem sogenannten Innenbereich der Gemeinde zuweist sowie zwei Bauernhöfen Bestandsschutz gewährt. Einen ersten Entwurf hat das Bitburger Fachbüro "Isu" in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt. Die Gemeindevertreter stimmten mehrheitlich zu - und beauftragten damit die Verbandsgemeinde Obere Kyll, das Beteiligungsverfahren der Fachbehörden einzuleiten und den Entwurf für die Bürger offenzulegen. Diese haben danach einen Monat Zeit, um "Bedenken und Anregungen" anzumelden. Hintergrund Bedenken gegen das Hallschlager Straßen-Verfahren gibt es schon lange. Zum Beispiel bei Landwirt Walter Collas, einem der Anwohner. Den geforderten Beitrag für die Erschließung hat er mittlerweile zähneknirschend bezahlt, aber richtig findet er das nicht. Auch Collas sitzt im Rat, war aber während der jüngsten Sitzung erkrankt. "Jetzt wird ein Bebauungsplan aufgestellt", sagt er. "Aber was nützt das, wenn ich da angehört werde und habe vorher schon bezahlt? Die ganze Karre ist verfahren. Und andere können jetzt ausbaden, was damals falsch gemacht wurde." (fpl)

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