Stalker-Prozess: Angeklagter zu einjähriger Haftstrafe verurteilt.

Trier/Bitburg · Das Landgericht Trier hat einen 49-jährigen Angeklagten aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zu einer einjährigen Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte einer Kassiererin nachgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(alo) Er hatte ihr immer wieder Briefe geschrieben, er stand vor ihrer Haustür, beobachtete sie, verfolgte sie: Der Landwirt aus dem Eifelkreis verliebte sich 2010 in eine Kassiererin und stellte ihr fortan nach. Der 49-Jährige räumte diese Taten ein.

Nun hat das Landgericht Trier den Mann zu einem Jahr Haft verurteilt. Da der 49-Jährige einschlägig vorbestraft ist wurde das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die dritte große Strafkammer hatte in der Hauptverhandlung zu prüfen, ob der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müsste. Eine Gutachterin hatte Bei dem Angeklagten eine schizotype Störung diagnostiziert. Das Gericht entschied jedoch dagegen. "Die Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben", sagte der Vorsitzender Richter Armin Hardt. "Die Gefahr durch den Angeklagten müsste größer sein - man müsste befürchten, dass er Menschen etwas antut. Dafür gibt es aber keine Anzeichen." Die Kammer folgte mit dem Urteilsspruch der Forderung des Staatsanwaltes.

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