Streit um Zeichnungen geht in die nächste Runde Gewerbeverein Bleialf informiert seine Mitglieder

Bleialf · Neue Verhandlung, neue Zeugen: In dem Urheberrechtsstreit des Künstlers Roland Hagen aus Buchet gegen den Gewerbeverein Bleialf wegen der unerlaubten Verwendung von Zeichnungen muss das Landgericht Trier neu verhandeln. Das Oberlandesgericht hat der Berufung Hagens stattgegeben und das Urteil aus dem Juli 2012 aufgehoben. Nun sollen neue Zeugen vernommen werden.

Bleialf. Der Urheberrechtsstreit mit dem Künstler Roland Hagen aus dem Nachbarort Buchet wird den Gewerbeverein Bleialf weiterhin beschäftigen: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat jetzt das Urteil des Landgerichts Trier vom 30. Juli 2012 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Nun wird das Verfahren komplett neu aufgerollt, und neue Zeugen sollen dazu beitragen, das Geschehen aufzuklären.
Und darum geht es: Auf einer 1994 aufgestellten Werbetafel am Marktplatz in Bleialf soll der Gewerbeverein ohne Hagens Wissen dessen Zeichnungen mit Ortsansichten verwendet haben - so hat es der Künstler bei Gericht vorgetragen (der TV berichtete mehrfach). Wegen dieses Urheberrechtsverstoßes, von dem er erst Anfang 2011 erfahren haben will, verlangte Hagen zunächst einen Schadenersatz in Höhe von rund 23 500 Euro, mittlerweile hat er die Forderung auf nur noch rund 10 000 Euro reduziert. Doch in der ersten Instanz vor dem Landgericht Trier hatte seine Klage keinen Erfolg. Er habe nicht ausreichend belegen können, dass wirklich der Gewerbeverein für die Tafel verantwortlich sei. Die von Hagen benannten Zeugen hätten dies nicht ausreichend sicher bestätigt. Der Gewerbeverein bestritt jegliche Verantwortlichkeit für die ihm unbekannte Tafel, überdies bezweifelte er die Urheberschaft Hagens an den Zeichnungen.
Erst nach der mündlichen Verhandlung benannte Hagen weitere Zeugen, unter anderem das ehemalige Gewerbevereinsmitglied Oliver Grunow. Dieser solle bestätigen, dass er damals im Auftrag des Vereins die Tafel organisiert habe und dieser damit sehr wohl verantwortlich sei. Doch weil diese Zeugen zu spät benannt worden seien, hatte das Landgericht keine neue Beweisaufnahme eröffnet - zu Unrecht, wie das OLG nun feststellt. "Die Berufung [Künstler Hagen, die Red.] macht zu Recht geltend, das Landgericht habe verfahrensfehlerhaft von dem Kläger benannte Zeugen nicht gehört, die bekunden sollten, dass der Beklagte [der Gewerbeverein] Aufsteller der Werbetafel, auf der sich Abdrucke der Zeichnungen des Klägers befanden, war." Diese Nichtberücksichtigung stelle einen Verfahrensmangel dar. "Hier hat das Landgericht erheblichen tatsächlichen Vortrag sowie erhebliche Beweisanträge des Klägers unberücksichtigt gelassen", heißt es weiter.
Deshalb muss nun eine neue Verhandlung vor dem Landgericht stattfinden, bei der sämtliche neuen Zeugen vernommen werden sollen - allen voran Oliver Grunow, der mittlerweile aus dem Gewerbeverein ausgetreten ist.
Auf das Angebot eines Vergleichs, den das OLG vorgeschlagen hat, ging der Gewerbeverein nicht ein. Man war nicht bereit, die in diesem Fall genannte Summe von 5000 Euro zu bezahlen. Stattdessen haben die Mitglieder des Vereins nun beschlossen, das Verfahren fortzuführen. Eine ebenfalls vorgeschlagene Auflösung des Vereins - mit der das Verfahren hinfällig würde - wurde hingegen abgelehnt.
Bleialf. Der Gewerbeverein Bleialf hat seine Mitglieder am Donnerstagabend über die aktuelle Entwicklung informiert. "Das ist eine Riesenüberraschung für uns, wir hätten mit einer gänzlich anderen Entscheidung gerechnet", sagte der Vorsitzende, Rechtsanwalt Dirk Schnelting. Er hält die Entscheidung des OLG für falsch, könne sie aber nun einmal nicht ändern.
"Die Situation ist sehr unbefriedigend für uns." Denn angesichts der benannten rund 20 Zeugen für die neue Verhandlung könne sich das Verfahren noch lange hinziehen. Rund 3000 Euro habe es den Verein bisher gekostet, durch die Entscheidung des OLG kämen nun rund 700 bis 800 Euro hinzu. Dennoch ist Schnelting nach wie vor überzeugt, dass der Vorstand richtig gehandelt hatte, als er die ersten Forderungen Hagens ablehnte. Bevor es zur Klage kam, hatte der Künstler 800 Euro wegen des Urheberrechtsverstoßes gefordert. "Ich bin dagegen, jemandem Geld zu bezahlen, wenn man überzeugt ist, dass alles falsch ist, was er sagt", sagt Schnelting. Außerdem kritisiert er das ehemalige Mitglied Grunow, der nun offenbar vor Gericht die Verantwortlichkeit des Vereins für die Tafel bestätige, den aktuellen Vorstand - der erst 2009 gewählt worden ist - aber zuvor nicht über sein Wissen in Kenntnis gesetzt habe. "Wir fühlen uns da auflaufen gelassen", sagt Schnelting. "Er hätte uns frühzeitig informieren müssen."
Bei den Vereinsmitgliedern ist die Stimmungslage klar: "Das Thema muss so schnell wie möglich vom Tisch, das ist nicht positiv für Bleialf", sagt beispielsweise Helmut Michels von den Schreinerwerkstätten Bleialf. Man müsse sich wieder auf das konzentrieren können, weshalb man den Verein eigentlich gegründet habe, nämlich den Ort attraktiv zu machen, ergänzt Hans Heblinger. ch
Extra

Künstler Roland Hagen sieht sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. "Jetzt wird bewiesen, dass die Werbetafel tatsächlich vom Gewerbeverein aufgestellt worden und damit schadenersatzpflichtig ist", sagt Hagen. "Über die Höhe wird man nun noch streiten müssen." ch

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