Gericht Eltern berichten von Wahnvorstellungen

Prüm/Trier · Muss ein 24-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden, weil er gefährlich ist? Darüber verhandelt das Landgericht Trier.

 Auslöser für das Feuer in einem Prümer Wohnhaus war ein brennendes Sofa. 

Auslöser für das Feuer in einem Prümer Wohnhaus war ein brennendes Sofa. 

Foto: picture alliance / dpa/Soeren Stache

Der Brand in einem Prümer Mehrfamilienhaus im April dieses Jahres war der auffälligste Vorfall im Lebensweg des jungen Beschuldigten. Er steht im Verdacht, den schnell um sich greifenden Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Die meisten Mitbewohner hatten sich noch in Sicherheit bringen können, eine junge Familie musste aber von der Feuerwehr mit der Drehleiter aus dem Dachgeschoss gerettet werden. Der Schaden beträgt mindestens 100 000 Euro – das Haus ist noch heute unbewohnt.

In ihrer Antragsschrift nennt die Staatsanwältin weitere Vorfälle wie Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte. Diese Liste ist nicht vollständig, wie sich nach zwei Verhandlungstagen anhand von Zeugenaussagen zeigt.

Die Staatsanwaltschaft geht allerdings von Schuldunfähigkeit infolge einer paranoiden Schizophrenie aus. Der 24-Jährige ist vorläufig in der psychiatrischen Klinik Nette Gut untergebracht. Die Dritte Große Strafkammer hat in diesem so genannten Sicherungsverfahren zu entscheiden, ob daraus eine dauerhafte Unterbringung wird.

Am zweiten Verhandlungstag  werden zahlreiche Zeugen gehört, wobei das Geschehen rund um die Brandnacht im Vordergrund steht. Eine Zeugin hat sich etwa über die Gleichgültigkeit gewundert, mit der der junge Mann von unten seine brennende Wohnung betrachtete. Feuerwehrleute berichten, dass schon alles voll in Flammen stand, als man kurz nach der Alarmierung eintraf. Hatte der 24-Jährige das Feuer absichtlich gelegt? Er bestreitet das und erklärt, dass er wohl eine Zigarette nicht richtig ausgedrückt habe.

Ein Kriminalbeamter, der den Brandort untersucht hatte, schließt dies nicht aus. Der Zeuge: „Überall in der Wohnung lagen Zigarettenkippen, auch im Müll. Der ist wohl sehr sorglos damit umgegangen. Eine nicht richtig entsorgte Zigarette könnte das Feuer ausgelöst haben.“

Andere Zeugenaussagen sprechen eher dagegen. An „ständige Kapriolen dieses Bewohners“ erinnert sich sein damaliger Vermieter. So habe er die Scheiben seiner Holzöfen eingeschlagen, worauf man Elektroöfen installierte. Schon vor dem Brand sei ihm gekündigt worden. Von ständigen Zündeleien an Einrichtungsgegenständen berichtet der Leiter einer sozialtherapeutischen Einrichtung, weshalb der Beschuldigte dort Hausverbot erhielt.

Eine Wesensänderung, die wohl 2015 nach dem Tod der Großmutter begann, schildern die Eltern des Beschuldigten. Sie wissen auch von seinem regelmäßigen Cannabiskonsum. Es begann mit zunehmender Unordnung, ging weiter über kleine und größere Brandstiftungen im elterlichen Anwesen und steigerte sich bis hin zu gefährlichen Drohattacken mit Messern und Körperverletzungen.

Es gab Einweisungen in die Psychiatrie  und Medikamente, „die er aber nahm, wie er wollte“, so die Mutter. Auf Betreiben des Vaters wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet, aber der Sohn sei mit der Betreuerin nicht klargekommen. Auffallend sind die von den Eltern geschilderten Wahnvorstellungen. Die Mutter: „Er hörte Stimmen mit Handlungsanweisungen von  Prominenten wie etwa Angela Merkel oder  Barak Obama. Seit der Sohn im Nette Gut behandelt werde, erklären die Eltern, sei es besser geworden. Er öffne sich wieder, die Stimmen seien verschwunden und er nehme seine Medikamente. Der Vater auf die Frage des Vorsitzenden Richters Armin Hardt, wie er sich die Zukunft vorstelle: „Man kann ihn in dem Zustand nicht auf die Menschheit loslassen. Er sollte dort so ausbalanciert werden, dass er keine Gefahr mehr darstellt. Das wäre mein größter Wunsch als Vater.“

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 8. November, fortgesetzt.

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