Über drei Jahre Haft für 70-Jährigen

Ein 70-jähriger Angeklagter aus dem Raum Simmerath wurde am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in sieben Fällen vom Gericht in Gemünd zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Gemünd. Wie Richter Kai Bergmann am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung, sei das Gericht davon überzeugt, dass sich das Geschehen weitgehend so abgespielt habe, wie es dem Angeklagten zur Last gelegt wurde. Danach soll zwischen April und Mai 2009 der Mann bei einem damals 13-jährigem Mädchen mehrfach versucht haben, von hinten kommend die Hände in Hose oder Rock zu stecken und den Genitalbereich zu berühren.

Außerdem habe er bei einer weiteren Gelegenheit das Mädchen aufgefordert, es solle ihn selbst im Genitalbereich berühren. Des Weiteren hat der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts einmal die Aufforderung ausgesprochen, das Mädchen solle ihm bei der Selbstbefriedigung zuschauen. Das Gericht hielt die Aussage des heute 15-jährigen Mädchens für absolut zuverlässig. "Wir haben keinen Anlass, an den Aussagen des Mädchens zu zweifeln", sagte Richter Kai Bergmann. Sie habe durchaus Erinnerungslücken zugegeben, keine Tendenz gezeigt, den Angeklagten übermäßig zu belasten und auch ein in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten stütze alle ihre Aussagen.

Der Schwiegervater des Angeklagten hatte ausgesagt, er habe nicht gehört, dass der Angeklagte das Mädchen aufgefordert haben solle, ihm bei der Selbstbefriedigung zuzuschauen. Stattdessen habe der Angeklagte einfach gesagt: "Ich hol das Ding runter" und damit aber einen Gegenstand auf dem Speicher gemeint. Diese Äußerung, so Richter Kai Bergmann, sei eher verwunderlich. Denn dieser Zeuge habe bei der Verhandlung einen eher schwerhörigen Eindruck gemacht.

Mildernd berücksichtigt worden sei vom Gericht, dass aufgrund einer Erkrankung des Angeklagten eine erhöhte Haftempfindlichkeit bestehe. Außerdem seien die Übergriffe von "eher geringer Intensität" gewesen. Erschwerend komme hinzu, dass er bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Wie von Holger Jacobs, dem Vertreter der Nebenklägerin, zu erfahren war, ist der Mann im Juni 2010 vom Landgericht Aachen verurteilt worden, weil er im Raum Simmerath eine Hanfplantage betrieben hatte. Die Haftstrafe von damals wurde vom Gemünder Gericht mit der jetzigen zusammengezogen. Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung erklärt, die damals 13-Jährige sei lange Zeit eine sehr enge Freundin seiner Tochter gewesen und im Haus der Familie täglich ein- und ausgegangen. Doch später sei es zum Streit gekommen. Laut Richter Bergmann wurde in der Verhandlung versucht, das Mädchen in ein schlechtes Licht zu rücken, indem man ausgesagt habe, sie habe Alkohol und Zigaretten aus dem Zimmer des Schwiegervaters des Angeklagten gestohlen. Das sei von diesem aber nicht bestätigt worden.

Der verurteilte 70-Jährige will gegen das Urteil Berufung einlegen.

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