Prozess Feuer im Prümer Wohnhaus: Gericht weist 24-Jährigen in geschlossene Psychiatrie ein

Prüm/Trier · Das Landgericht Trier hat einen 24-Jährigen in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der Beschuldigte war seit Jahren durch gefährliche Handlungen aufgefallen. Auf sein Konto geht auch ein Wohnhausbrand in Prüm.

 Wenn keine Brandstiftung, dann „äußerste Fahrlässigkeit“: Auf jeden Fall aber ging in Prüm ein Haus in Flammen auf.

Wenn keine Brandstiftung, dann „äußerste Fahrlässigkeit“: Auf jeden Fall aber ging in Prüm ein Haus in Flammen auf.

Foto: Fritz-Peter Linden

„Die Unterbringung des Beschuldigten in eine psychiatrische Klinik wird angeordnet. Die Voraussetzungen dafür liegen vor. Das ist für das Gericht keine Ermessensfrage, sondern die Maßnahme ist zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.“
Es sind folgenschwere Worte des Vorsitzenden Richters Armin Hardt nach vier Verhandlungstagen vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Für den 24-jährigen Beschuldigten bedeuten sie die unbefristete Einweisung in die geschlossene Psychiatrie – sie kann ein Leben lang dauern.

Ein Stunde zuvor kann der als schuldunfähig geltende junge Mann fast noch auf ein milderes Urteil hoffen, als Staatsanwältin Nicole Schneider die Aussetzung seiner derzeitigen Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Sie stützt sich auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, wonach der Hauptvorwurf „Brandstiftung“ in Frage steht. Hat der Beschuldigte vorsätzlich im April 2018 Feuer in einem Prümer Mehrfamilienhaus gelegt? Der Brandexperte Werner Rütz konnte dies nicht eindeutig nachweisen. Auch die Aussagen der eingesetzten Kripobeamten ließen dies offen.

Fest stand nur, dass der Beschuldigte äußerst fahrlässig mit Feuer und glimmenden Zigarettenkippen umgegangen war. Und bei den zahlreichen anderen Ausfällen des Beschuldigten sei niemand ernsthaft verletzt worden.

Verteidigerin Martha Schwiering schließt sich dem Antrag der Staatsanwältin an: Auf eine Vorsatztat habe sich der Brandsachverständige nicht festlegen wollen. Sie lehne es daher ab, mit einer Einweisung das „schärfste Schwert der Rechtsprechung“ anzuwenden.

Der junge Beschuldigte stammt aus einem Ort in der Eifel und lebte seit einiger Zeit unter amtlicher Betreuung in einer eigenen Wohnung in Prüm. Auch besuchte er dort regelmäßig eine ambulante Therapieeinrichtung, bis er dort wegen kleiner Brandvorfälle in Verdacht geriet und Hausverbot erhielt.

Auch die Eltern im Heimatort hatten ihm Hausverbot erteilt, weil sie und sein Bruder seine plötzlichen Anfälle bis hin zu Messerdrohungen, Brandlegungen und Körperverletzungen fürchteten. Fest steht: Die Ausfälle wurden durch Wahnvorstellungen ausgelöst, bei denen der Betroffene Stimmen etwa von „Frau Merkel“ oder dem „König von Arabien“ hörte, die ihm seine oft skurrilen Handlungen befahlen.

Regelmäßiger Marihuanakonsum könnte den Zustand noch verstärkt haben, was auch der vom Gericht beauftragte psychiatrische Sachverständige Dr. Gerhard Buchholz nicht ausschließt.

Schon im Jugendalter sollen sich die ersten Anzeichen einer schweren Erkrankung gezeigt haben. Nach dem Tod seiner seiner geliebten Großmutter sei sein Wesen völlig gekippt, berichten die Eltern. Mit etwa 20 Jahren hatte der Beschuldigte bereits mehrere Psychiatrieaufenthalte hinter sich. Die Diagnose lautete auf „paranoide Schizophrenie“. In den letzten Jahren fiel der Beschuldigte in Prüm auch öffentlich mit Auftritten auf – etwa wenn er stundenlang vor der Polizeiinspektion oder einem Dixiklo niederkniete und betete.

Eine endlos scheinende Reihe kleinerer und größerer Vorfälle kam an den vier Sitzungstagen mit mehr als 20 Zeugen zutage. Weit mehr, als ursprünglich in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft enthalten. Es waren teils harmlose und teils wirklich gefährliche Aktionen.

Dies hat die Kammer am letzten Tag in die Waagschale zu werfen, zumal es bisher eher Glück war, dass es keine Verletzten oder Toten gegeben hatte. Ein zentrale Rolle spielt dabei das psychiatrische Gutachten von Gerhard Buchholz, der die lange Krankheitsgeschichte des Beschuldigten analysiert hat. Buchholz: „Ein schweres Krankheitsbild – vermutlich nicht heilbar.“ Die dauerhafte Unterbringung bleibe eine juristische Entscheidung. Aber aus psychiatrischer Sicht sei eine Aufnahme des Beschuldigten in offenen Einrichtungen nicht machbar.

Er rate davon ab. Diese Erkrankung sei schicksalhaft und sehr langwierig, zumal der Betroffene kein Therapieinteresse zeige.

Der Beschuldigte hält bei der Urteilsbegründung meist den Kopf zwischen den Händen. Dann wird er von seinem Betreuer zurück in zur Klinik Nette-Gut gebracht. Erklärungen werden nicht abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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