Verwaltungsgericht Trier: 1500 Euro Kampfhundesteuer sind zu viel

Schüller · Die Steuer für gefährliche Hunde in Schüller (Landkreis Vulkaneifel) ist nicht zulässig – so lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Der Halter eines Staffordshire-Terriers hatte gegen die jährliche Abgabe in Höhe von 1500 Euro geklagt und Recht bekommen.

 Kampfhund mit Maulkorb. Foto: Kay Nietfeld/ Archiv

Kampfhund mit Maulkorb. Foto: Kay Nietfeld/ Archiv

Die Ortsgemeinde erhebt eine jährliche Hundesteuer in Höhe von 60 Euro, für einen gefährlichen Hund muss ein Halter dort 1500 Euro zahlen. Diese Summe, so teilt das Verwaltungsgericht mit, übersteige aber den "anzunehmenden jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich". Ein so hoher Steuersatz komme zudem einem Haltungsverbot gleich - und dafür fehle der Gemeinde die erforderliche Regelungskompetenz.

Andere Gemeinden in der Verbandsgemeinde Obere Kyll sind vom Urteil nicht betroffen, dort liegt die Kampfhundesteuer im Schnitt bei bundesweit üblichen 900 bis 1000 Euro. Arno Fasen, Büroleiter der Verbandsgemeinde Obere Kyll, teilte auf TV-Anfrage mit, dass man nun der Ortsgemeinde empfehlen werde, die Steuer auf den üblichen Satz zu senken.

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