VG soll Schaden ersetzen

Die Ortsgemeinden Jünkerath, Stadtkyll und Lissendorf fordern von der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll Schadenersatz. Alle drei Ortsgemeinden wurden durch den wegen Untreue verhafteten und kürzlich verstorbenen ehemaligen Kämmerer (der TV berichtete) geschädigt.

Jünkerath. Der Untreue-Fall an der Oberen Kyll zieht weitere Kreise: Auch nach dem Tod des Kämmerers dreht sich alles um die Frage, ob noch jemand mit zur Verantwortung gezogen wird.Die Ortsgemeinden Jünkerath, Stadtkyll und Lissendorf fordern von der VG Obere Kyll Schadenersatz. Grund: Von den rund 2,3 Millionen Euro Schaden, die der ehemalige Leiter der Finanzabteilung in den Jahren von 1994 bis 2007 verursacht haben soll, fallen rund 560 000 Euro auf die Gemeinde Lissendorf, rund 440 000 Euro auf die Gemeinde Stadtkyll und rund 76 000 Euro auf die Gemeinde Jünkerath.Lothar Schun, Ortsbürgermeister von Lissendorf, weiß, dass es juristisch kompliziert sein wird, der VG Fehler nachzuweisen. Gespannt wartet er deshalb auf die Ergebnisse des Prüfungsberichts des Gemeindeprüfungsamts und der "GeKom" (Beratungsgesellschaft des Gemeinde- und Städtebundes). Daraus erhofft er sich mehr Informationen zum Hergang der Unterschlagung. Ergebnisse der Prüfung sollen im Herbst vorliegen

Dieter Hilgers, Büroleiter der VG Obere Kyll, bestätigt den Eingang der Schadenersatzforderungen. VG-Bürgermeister Arenz habe den Ortsgemeinden eine Übernahme der Fehlbeträge zugesagt, vorausgesetzt, der VG könne ein Verschulden nachgewiesen werden. Rechtlich geklärt müsse vorher werden, ob die Gemeinden überhaupt eine Schadenersatzforderung gegen die VG stellen können, sagt Hilgers. Bis zum Spätherbst erwartet er die Prüfungsergebnisse der GeKom. Die externen Experten haben im Juni damit begonnen, die Vorgänge um die veruntreuten Millionen in der VG unter die Lupe zu nehmen. Die Ergebnisse werden dann Thema im VG-Rat sein. Unklar ist auch noch, ob das Versicherungsunternehmen, bei dem eine Eigenschadenversicherung bis 150 000 Euro besteht, nur einen oder vier Geschädigte (drei Ortsgemeinden zuzüglich Verbandsgemeinde) anerkennt. "Das ist alles noch sehr schwammig und ein hochsensibles Thema", sagt Hilgers.Seit 1968 bestehen die Verbandsgemeinden. "Ein solcher Fall, bei dem ein Bediensteter einer Verbandsgemeinde eine Ortsgemeinde derart geschädigt hat, ist noch nie vorgekommen", sagt Diane Lorig, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Da die Prüfungen noch laufen, kann sie noch nicht sagen, ob Regressansprüche geltend gemacht werden können.

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