Justiz „Prümer Taliban“ ist erneut untergetaucht

Bitburg · Die Geschichte des als „Prümer Taliban“ bekanntgewordenen afghanischen Asylbewerbers Khan A. ist um eine weitere Facette reicher. Der 23-Jährige ist abgetaucht – und das nicht zum ersten Mal.

 Ein Foto aus dem Prozess vor dem Koblenzer Staatsschutzsenat: Der später freigesprochene Khan A. verbirgt sein Gesicht hinter einer roten Aktenmappe. Vorne im Bild sein damaliger Verteidiger Daniel Sprafke.

Ein Foto aus dem Prozess vor dem Koblenzer Staatsschutzsenat: Der später freigesprochene Khan A. verbirgt sein Gesicht hinter einer roten Aktenmappe. Vorne im Bild sein damaliger Verteidiger Daniel Sprafke.

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Der als „Prümer Taliban“ bekannt gewordene afghanische Asylbewerber Khan A. ist offenbar erneut untergetaucht. „Uns ist nicht bekannt, wo er sich aufhält“, sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm auf Anfrage unserer Zeitung. Der 23-Jährige hatte deutsche und französische Behörden in der Vergangenheit mehrfach getäuscht, etwa indem er sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigte oder unter falschem Namen Asyl beantragte. Der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Lammert will jetzt von der Mainzer Landesregierung Details zu den Hintergründen des Falls wissen.

Wie der TV schon mehrfach berichtet hat, hatte der zeitweise in Prüm lebende junge Mann gegen seinen im vergangenen Jahr vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnten Asylantrag geklagt. Im Februar wurde das Verfahren durch das Trierer Verwaltungsgericht eingestellt, weil sich Khan A. trotz Aufforderung nicht mehr gemeldet hatte. Er sollte danach in seine Heimat abgeschoben werden.

Dazu kam es allerdings nicht, weil der junge Afghane in der Zwischenzeit untergetaucht war. Unter einer falschen Identität stellte er schließlich in Frankreich einen neuen Asylantrag. Khan A. wurde von den dortigen Behörden nach Deutschland überstellt und hier in Abschiebehaft genommen.

Weil der Anwalt des jungen Afghanen erfolgreich die Fortsetzung des zuvor eingestellten Verfahrens beim Trierer Verwaltungsgericht beantragt hatte, wurde Khan A. wieder aus der Sicherungshaft entlassen. Am gestrigen Montag sollte nun endlich über die Klage des 23-Jährigen verhandelt werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte aber Khans Verteidiger die Klage inzwischen zurückgenommen. Damit könnte der im Juni 2015 über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane eigentlich abgeschoben werden. Angeblich gab es dafür auch schon einen Termin, verlautete gestern aus Behördenkreisen. Doch offenbar ist Khan A. inzwischen abermals abgetaucht.

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