Ralingen: Mofa mit 84 Stundenkilometern unterwegs

Ein Mofafahrer ist bei einer Geschwindigkeits-Kontrolle auf der B 418 bei Ralingen mit 84 Stundenkilometern gemessen worden. An der Kontrollstelle war lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern erlaubt.

Bei der Kontrolle des 16-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass sein fahrbarer Untersatz lediglich für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern zugelassen war und der Jugendliche auch nur eine Fahrerlaubnis für ein solchen Fahrzeug besaß. Die rasante Beschleunigung hatte der 16-Jährige durch verschiedene Ein- und Umbauten an seinem Fahrzeug erzielt.

Die Polizei warnt eindringlich davor, Mofas oder auch andere fahrbare Untersätze durch Manipulationen zu "beschleunigen". Durch die Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann die Versicherung den Fahrer in Regress nehmen. Zudem wird das Mofa durch das "Frisieren" in der Regel zu einem "führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug".

Hat der Fahrer keine entsprechende Fahrerlaubnis, stellt auch dies eine Straftat dar. Zudem weist die Polizei darauf hin, dass Mofas bauartbedingt nicht für solch hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind und sich die Benutzer einem erhöhten Unfallrisiko aussetzen.

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