Rauchfreies Amt: Erst stempeln, dann qualmen - Wie Behörden das neue Gesetz umsetzen

Das Topthema im TV: In zwei Wochen tritt in Rheinland-Pfalz des Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Diese Regelung betrifft alle öffentlichen Gebäude wie Verwaltungen, Krankenhäuser, Theater, Schulen oder Gaststätten. Wer dann rauchen will, muss dafür vor der Tür.

(uhe) Für all diejenigen, die sich das Rauchen abgewöhnen wollen, gab es bisher zwei Stichtage: Neujahr und Aschermittwoch. Letzteres ist bekanntlich der Tag, an dem alles vorbei ist. Doch da auf diese närrische Weisheit kein allzu großer Verlass ist, folgt dem Aschermittwoch in diesem Jahr neun Tage später der „ascherleere“ Freitag.

Denn ab dem 15. Februar 2008 darf laut des im vergangenen Oktober im Mainzer Landtag verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetzes in öffentlichen Einrichtungen nicht mehr geraucht werden. Während es für Gaststätten mit luftdicht abgetrennten Nebenräumen oder aber private Wohnungen in Altenheimen Ausnahmeregelungen gibt, gelten für die Behörden ganz strikte Regelungen. „Das Rauchverbot bezieht sich auf das gesamte Gebäude und alle Gebäudeteile“, sagt Miriam Lange von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, und wer zur Zigarette greife, müsse dafür das Haus verlassen.

Doch allein mit dem Gang vor die Tür ist es nicht getan. „Wer das Gebäude aus privaten Gründen verlässt, muss sich ausstempeln“, sagt Ulrich Jacoby, Mitarbeiter der Wittlicher Stadtverwaltung. Allerdings sei dies „keine Sonderregelung für Raucher, sondern diese Regelung gilt schon immer“, fügt Jacoby hinzu. Zu den Orten, an denen zukünftig nicht mehr geraucht werden darf, zählen neben Verwaltungen auch Kinos und Theater, Sportstätten, Krankenhäuser sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Und damit zwangsläufig auch Schulen, wo Lehrer (und auch Schüler) gegenüber den Verwaltungsbeamten zwar den Vorteil haben, dass sie nicht ausstempeln müssen, dafür aber unter Umständen für eine Raucherpause sehr weit gehen müssen.

Denn laut Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist auch das Schulgelände ab 15. Februar rauchfrei. Und das gilt auch für schulische Veranstaltungen wie beispielsweise Ausflüge oder Klassenfahrten. Hier bewegen sich demnach Lehrer und Schüler Schritt für Schritt in einer Nichtraucherzone. Egal wie weit sie von der Schule entfernt sind.

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