Rechtsstreit: Gemeinde Bettenfeld muss 18000 Euro zahlen

Wittlich/Trier · Ein ehemaliger Jagdpächter bekommt 18000 Euro von der Gemeinde Bettenfeld. Ein Vergleich hat am Dienstag die Verhandlung im Trierer Landgericht beendet. Die drei vorgeladenen Zeugen sind nicht vernommen worden.

(cmk) Zum zweiten Mal sind die Ortsgemeinde Bettenfeld und ihr ehemaliger Jagdpächter Ewald Holstein am Dienstag vor Gericht aufeinander getroffen. 36 Jahre lang hatte Holstein zusammen mit seinem mittlerweile verstorbenen Bruder die Jagd der Gemeinde und der örtlichen Jagdgenossenschaft gepachtet.

Ursprünglich hatte Holstein 40000 Euro von der Gemeinde zurückverlangt. Sein Anwalt, Hans-Jürgen Thies, argumentiert, dass die Gemeinde neben der Pacht jährlich eine sogenannte Wildschadensverhütungspauschale kassiert, das Geld aber nicht für die Verhinderung von Wildschäden eingesetzt habe. Nur ein Teil des bezahlten Betrags seien in Verbissschutz und Wildzäune investiert worden. Den Restbetrag wolle sein Mandant nun zurück.

Die Gemeinde wollte den Betrag nicht zahlen. Ihr Rechtsanwalt, Stefan Meiborg, sagt, sie habe den Gesamtpachtbetrag von 77500 Euro lediglich auf Wunsch des Pächters steueroptimiert aufgeteilt in Pacht und Wildschadenverhütungspauschale. Für die Pauschale muss im Gegensatz zur Pacht keine Jagdsteuer gezahlt werden. Solche Absprachen sind laut Meiborg durchaus üblich.

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