Katholische Kirche Reformkritiker wollen weiter für Kirchengemeinden kämpfen

Trier · Kleinere Zugeständnisse hat die Interessengemeinschaft bei ihren Treffen mit der Bistumsspitze zwar erreicht. Aber mehr scheint nicht drin zu sein.

 Die vom Bischof einberufene Synode hat zweieinhalb Jahre lang über die Zukunft des Bistums debattiert und Reformen vorgeschlagen.

Die vom Bischof einberufene Synode hat zweieinhalb Jahre lang über die Zukunft des Bistums debattiert und Reformen vorgeschlagen.

Foto: Ernst Mettlach

Im Tauziehen zwischen Reformkritikern und dem Bistum Trier hat die Interessengemeinschaft Kirchengemeinde vor Ort einen Teilerfolg erzielt. Demnach soll es auch nach Auflösung der Pfarreien noch lokale Verwaltungsgruppen mit Budgetverantwortung geben, die finanzielle Dinge im Bereich der ehemaligen Kirchengemeinden regeln dürfen. Das ist ein Ergebnis des jüngsten Treffens von Vertretern beider Gruppierungen im Generalvikariat, dem Verwaltungsitz des Bistums.

Im Nachgang zur Synode, dem Beratungsgremium von Bischof Stephan Ackermann, wird die Struktur des Bistums völlig verändert. Noch gibt es 887 Pfarreien, die in 172 Pfarreiengemeinschaften organisiert sind. Ab dem Jahr 2020 soll es in Deutschlands ältestem Bistum nur noch 35 XXL-Pfarreien geben, die im offiziellen Sprachgebrauch „Pfarreien der Zukunft“ heißen (der TV berichtete mehrfach).

„Dieser Raumzuschnitt lässt uns auf die Zukunft hin handlungsfähig bleiben und kann ein Grundgerüst für eine Neuausrichtung des kirchlichen Lebens sein, wie es der Synode vorschwebt“, kommentierte Triers Bischof Stephan Ackermann im Februar die Reformpläne. Doch längst nicht überall im Bistum wird Ackermanns Optimismus geteilt. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wehren sich vor allem gegen den Wegfall der kleinen Kirchengemeinden. 208 Pfarreien sehen dies nach Angaben der Reformkritiker genauso. Sie wollen, dass die jetzigen Pfarreien mit ihren Vermögen auch unter dem Dach der Großpfarreien erhalten bleiben können.

Daran hat sich auch nach dem jüngsten Treffen im Generalvikariat nichts geändert. Nach Auffassung der Interessengemeinschaft kann der vorgestellte Lösungsansatz nicht so ausgestaltet werden, dass er ein gleichwertiger Ersatz für das Fortbestehen der bisherigen Kirchengemeinden als Vermögensträger sein könne, heißt es in einer nach dem Treffen verbreiteten Erklärung. Man werde sich deshalb weiter für den Erhalt der bestehenden Kirchengemeinden einsetzen.

Da waren in der Vergangenheit schon mal deutlich unversöhnlichere Töne zu hören. Auch beim Bistum nimmt man die im vorigen Jahr im Kirchengemeindeverband Prüm aus der Taufe gehobene Initiative inzwischen offensichtlich ernster als zu Beginn. Die jetzt vorgeschlagene Möglichkeit der lokalen Vermögensverwaltung sei auch eine Antwort auf die Schweicher Thesen, sagte Generalvikar Ulrich von Plettenberg bei dem gemeinsamen Treffen. Allerdings habe man dies – ausgehend von den Ergebnissen der Synode – immer schon vorgesehen, sagte Bistumssprecherin Judith Rupp unserer Zeitung. Die Überlegungen hätten aber durch die Diskussion mit der Initiative „an Kontur gewonnen“.

In den Schweicher Thesen hatte die Interessengemeinschaft im April ihre zentralen Forderungen ans Bistum formuliert. Da ist etwa davon die Rede, dass die Auflösung der Kirchengemeinden das Ende des kirchlichen Ehrenamts bedeute oder dass die Refom ohne vollständige Information und ergebnisoffene Anhörung nicht akzeptiert werden würde.

Dabei sind etliche Pflöcke schon eingeschlagen, auch wenn die kirchenrechtlich vorgeschriebene Anhörung (siehe Extra) erst Anfang nächsten Jahres beginnen soll. So hatte Bischofssprecherin Judith Rupp auf Anfrage unserer Zeitung erst Anfang Juni gesagt, dass es keinen Grund gebe, die Raumgliederung erneut ergebnisoffen zu diskutieren.

Ein „Alles auf Anfang“ sei auch nicht vereinbar mit dem Synoden­abschlussdokument, „das die Grundlage für die bereits getroffenen Entscheidungen ist“, so die Bistumsdirektorin.

So allmählich drängt auch die Zeit: Am 1. Januar 2020 soll die Strukturrreform des Bistums in Kraft treten. Nach Angaben des Generalvikars sind die sogenannten Teilprozessgruppen, die sich mit der Ausgestaltung der Großpfarreien beschäftigen, auf der Zielgeraden. Ende September sollen sich die diözesanen Räte mit den Vorschlägen befassen; über die Annahme der Pläne entscheidet die Bistumsleitung Mitte Oktober.

Nach der Sommerpause ist nach nach Angaben der Interessengemeinschaft ein weiteres Gespräch im Generalvikariat vorgesehen. Vom Bistum hieß es dagegen, eine weiteres Treffen sei „aktuell noch nicht geplant“. Für nach den Sommerferien hat der Verwaltungschef von Bischof Stephan Ackermann auch Konkretisierungen in der Frage der Vermögensverwaltung angekündigt.

Ebenfalls nach den Sommerferien will Ackermann auf zwei Foren, davon eines in der Region Trier (Bitburg, 15. September, 9.30 Uhr), über den Stand der Dinge informieren. Wo in den 35 neuen Großpfarreien die sogenannten Pfarrorte sein werden, in denen Leitungsteams und Verwaltung sitzen, soll bis Mitte nächsten Jahres feststehen.

Die Interessengemeinschaft werde weiter für den Erhalt der Kirchengemeinden kämpfen, kündigte ihr Sprecher Peter Meyer im Gespräch mit unserer Zeitung an. Über das weitere Vorgehen soll in der kommenden Woche beraten werden.

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