Neue Regelung Halbe Million Geimpfte im Land gelten ab Samstag als ungeimpft

Trier · Über 500.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind nur zweimal gegen Corona geimpft. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ab Oktober gelten sie plötzlich aber nicht mehr als vollständig geimpft.

Hunderttausende Rheinland-Pfälzer gelten ab diesem Samstag (1. Oktober) nicht mehr als vollständig gegen Corona geimpft – obwohl sie zwei Impfungen haben. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten nur noch diejenigen, die drei Corona-Impfungen haben, als vollständig geimpft oder Zweifach-Geimpfte, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Bislang gelten auch alle, die zwei Impfungen erhalten haben oder einmal geimpft sind und infiziert waren, als grundimmunisiert.

Corona-Impfung: Viele gelten ab Samstag als ungeimpft

Das bedeutet, dass auf einen Schlag rund zwölf Millionen Deutsche plötzlich „ungeimpft“ sind. Ihr Impfzertifikat läuft dann streng genommen ab. Laut dem Impfdashboard des Robert Koch-Instituts sind 63,5 Millionen Menschen zweifach gegen Corona geimpft. 51,7 Millionen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten. Nur sie gelten dann als vollständig geimpft. In Rheinland-Pfalz wären das rund 2,6 Millionen. Zweifach geimpft sind laut dem Dashboard 3,1 Millionen. Das bedeutet, rund 500.000 Menschen gelten dann als ungeimpft. In der Stadt Trier wären das nach Stand von Mitte September mehr als 10.000. Dort sind nach Angaben der Stadtverwaltung rund 81.000 Menschen einmal geboostert, 91.500 zweimal geimpft.

Die erste Auffrischungsimpfung wird seitens der Ständigen Impfkommission (Stiko) allen Personen ab 12 Jahren empfohlen. Seit Anfang des September kann der Booster auch mit einem auf die erste Omikron-Variante angepassten Impfstoff erfolgen.

Noch ist unklar, ob die Änderung des Impfstatus Auswirkungen für die Betroffenen hat. Derzeit gibt es bis auf einzelne Kliniken oder Pflegeheime keine Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte oder nicht vollständig Geimpfte. Daher, so ein Sprecher, des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums, „dürften die Auswirkungen wahrscheinlich eher gering ausfallen“.

Kommen Einschränkungen für die Ungeimpften?

Allerdings sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass bei einer verschärften Infektionslage (ein Kriterium dafür ist bislang noch nicht festgelegt), die Bundesländer eine Maskenpflicht für Innenräume anordnen können, etwa für Restaurants. Wer einen negativen Test vorlegen kann oder „frisch“ geimpft oder genesen ist, kann von der Maskenpflicht befreit werden. Als frisch geimpft gilt demnach, wer vor maximal drei Monaten eine „abschließende“ Corona-Impfung erhalten hat. Da die zweite Auffrischungsimpfung derzeit nur für über 60-Jährige empfohlen wird, würden Jüngere nur in Ausnahmen von der „Frisch-geimpft-Regel“ profitieren. Allerdings können die Länder jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen oder nicht.

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte dazu kürzlich im Interview mit unserer Redaktion, falls eine solche Regelung greife, müsse „sichergestellt sein, dass sich auch unter 60-Jährige, für die es derzeit keine Stiko-Empfehlung für eine vierte Impfung gibt, impfen lassen können“. Auch müsse für den Fall, dass man sich von der möglichen Maskenpflicht, mit der er im Winter rechnet, durch einen negativen Test befreien kann, die Corona-Tests kostenlos sein.

Nachteile für Kinder?

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte befürchtet, dass die es durch die Regelungen Nachteile für Kinder geben könnte. Falls es eine generelle Maskenpflicht auch im Freizeitbereich geben sollte und man diese durch Test oder Impfnachweis umgehen könnte, müsse es Ausnahmen für Kinder geben. Für Kinder unter fünf Jahren gebe es keine Stiko-Empfehlung für eine Corona-Impfung, so der Verband. Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte fordern daher, dass Masken- oder Testpflichten im Freizeitbereich nicht vom Impf- oder Genesenenstatus von Kindern und Jugendlichen abhängig gemacht werden sollten.

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