Justiz Schnellverfahren nach Corona-Demo? Rheinland-Pfalz hält nichts vom kurzen Prozess

Trier · Eine heftige Klopperei auf der Straße oder der Diebstahl von mehreren Parfumflacons: Wenn klar ist, wer der Schuldige ist, kann die Sache ziemlich rasch vor Gericht erledigt werden. Doch Rheinland-Pfalz macht von den Schnellverfahren kaum Gebrauch.

 Ruckzuck vor Gericht: Bei eindeutiger Beweislage kann ein Prozess schon unmittelbar nach der Tat angesetzt werden.

Ruckzuck vor Gericht: Bei eindeutiger Beweislage kann ein Prozess schon unmittelbar nach der Tat angesetzt werden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Für vier Teilnehmer einer Querdenker-Demo im bayerischen Schweinfurt endeten die gewalttätigen Ausschreitungen Ende vergangenen Jahres umgehend vor Gericht. Nur wenige Tage nach der Randale wurden sie vom örtlichen Amtsgericht zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.