Brauchtum Rabimmel, rabammel, rabumm: Martinsumzüge dürfen stattfinden

Trier · Im vergangenen Jahr sind sie ausgefallen. Dieses Jahr sollen die Kinder wieder mit ihren Laternen durch die Orte ziehen und Martinslieder singen. Das Land erlaubt die Umzüge grundsätzlich. Doch noch ist unklar, ob sie überall stattfinden.

 Martinsumzüge sind grundsätzlich möglich.Foto:; dpa

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Foto: dpa/Felix Kästle

„Ich gehe mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir.“ In vielen Orten wird in diesem Jahr rund um den Martinstag am 11. November das Lied von Kindern wieder gesungen werden. Martinsumzüge sind in diesem Jahr wieder grundsätzlich erlaubt.

Das hat der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) mitgeteilt. Eine Kontakterfassung, wie bei anderen Veranstaltungen im Freien, sei demnach bei den Martinsumzügen nicht notwendig.

Für die Martinsumzüge sind weder Impfung noch Corona-Test nötig

Das heißt auch: Es gilt keine 2G- oder 3G-Regel. Es muss nicht kontrolliert werden, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Und: Die Umzüge könnten auch von Musikgruppen begleitet werden. „Das ist ein schönes Signal in Richtung mehr Normalität vor allem für Familien mit Kindern“, sagt Hoch und ergänzt: „Das Laternenbasteln kann also losgehen.“

Doch in vielen Städten, wie etwa in Mainz, wurden die Umzüge bereits abgesagt. Vielen Veranstaltern ist die Lage zu unsicher. Sie befürchten, dass die Zahl der Corona-Infektionen wieder steigen könnte und es dann im November doch wieder Einschränkungen oder Auflagen für Veranstaltungen geben könnte.

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