Rheinland-Pfalz Neue Corona-Regeln: Folgen für Schulen, Sportler und Weihnachtsmärkte

Update | Mainz · Rheinland-Pfalz schärft seine Corona-Maßnahmen ein wenig nach. Wir listen auf, was sich im Land ab nächster Woche in Bezug auf Weihnachtsmärkte und Schulen ändern soll - und warum es nächste Woche schon wieder anders aussehen könnte.

 Steigt in einem Landkreis die Warnstufe, kann auch in den Schulen in Rheinland-Pfalz wieder Maskenpflicht während des Unterrichts gelten. Außerdem erhöht sich die Anzahl der wöchentlich geforderten Corona-Tests.

Steigt in einem Landkreis die Warnstufe, kann auch in den Schulen in Rheinland-Pfalz wieder Maskenpflicht während des Unterrichts gelten. Außerdem erhöht sich die Anzahl der wöchentlich geforderten Corona-Tests.

Foto: dpa/Matthias Balk

Auch nachdem Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) knapp 15 Minuten lang versucht hat zu erklären, wie sich die Corona-Regeln ab nächster Woche in Rheinland-Pfalz ändern könnten, herrscht Ratlosigkeit unter den Journalisten, die die Pressekonferenz am Dienstag verfolgten. Es sind mehr Fragen offen, als zunächst beantwortet wurden.

Das Warnstufensystem bleibt - wird allerdings verschäft

Man werde bei den drei Warnstufen bleiben, aber das, was derzeit für Warnstufe 3 gelte, soll dann schon in der zweiten Warnstufe gelten, nämlich dass die Zahl der zugelassenen Ungeimpften bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie deutlich reduziert wird.

Eine reine 2G-Regel soll erst ab Warnstufe 3 gelten, aber eben nur in den Kreisen, wo die Corona-Ampel dann eben auf Rot springt und nicht flächendeckend im ganzen Land. Die nächst höhere Warnstufe – momentan befinden sich alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land in der niedrigsten Warnstufe, selbst der Kreis Germersheim mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 400 – soll künftig schneller erreicht werden. Dazu soll nicht mehr der prozentuale Anteil der Covid-Patienten auf den Intensivstationen im Land maßgeblich sein, sondern die tatsächlich von den Covid-Patienten belegten Intensivbetten. Wie hoch dieser neue Grenzwert sein wird, konnte Hoch am Dienstag noch nicht sagen.

Wieso die Regeln sich Donnerstag schon wieder ändern können

Und auch nicht, ob die Beschlüsse, die das rheinland-pfälzische Kabinett am Morgen gefasst hat, am Donnerstag überhaupt noch Bestand haben. Denn dann tagt die Ministerpräsidenten-Konferenz mit dem Ziel bundesweit einheitlicher Corona-Regeln (Update 18. November: Neue bundesweite Regeln ersetzen bisherige Beschlüsse, sie sollen voraussichtlich ab Mitte nächster Woche gelten, sofern der Bundesrat zustimmt. Hier gibt es den aktualisierten Überblick über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz).

Was (möglicherweise) ab Montag nach bisherigen Angaben kommender Woche in Rheinland-Pfalz gelten soll:

Schulen

Die Zahl der Corona-Schnelltests in den Schulen wird nicht grundsätzlich erhöht. Abhängig von den jeweiligen Warnstufen soll es bei einem Test pro Woche bleiben oder die Zahl auf zwei (Warnstufe 2) oder drei (Warnstufe 3) erhöht werden. Man reagiere damit auf den Protest der Eltern, sagte Hoch, der aber auch deutlich machte, dass aus seiner Sicht nicht notwendig ist, die Zahl der Corona-Tests bei den Schülern zu erhöhen.

Auch soll die Maskenpflicht im Unterricht weiterhin abhängig sein von den Warnstufen. In der niedrigsten Warnstufe besteht diese Pflicht nicht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf bekräftigte die Forderung seiner Partei nach drei Testungen pro Woche für die ungeimpften Kinder und Jugendlichen sowie für Lehrerinnen und Lehrer.

Veranstaltungen

Eine generelle 2G-Regel für Veranstaltungen und den Freizeitbereich soll es (vorerst) in Rheinland-Pfalz nicht geben. In den ersten zwei Warnstufen können – wenn auch in sehr begrenztem Umfang – noch negativ getestete Ungeimpfte Zutritt erhalten. Allerdings in Warnstufe 2 wird die Zahl gegenüber der derzeitigen Regelung deutlich reduziert.  Bei Innenveranstaltungen sind in Warnstufe 2 nur noch 50 (statt bisher 100) ungeimpfte Personen zugelassen, in der Gastronomie reduziert sich die Zahl der erlaubten Ungeimpften auf fünf Personen (statt momentan zehn). In Warnstufe 3  soll dann bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im Freizeitbereich 2G gelten – Ungeimpfte sind dann nicht mehr zugelassen. Bei Innenveranstaltungen soll es künftig wieder eine generelle Maskenpflicht gelten.

 Sport und Laienkultur

In Warnstufe 2 können nur noch fünf nicht geimpfte Personen teilnehmen. In Warnstufe 3 gilt 2G.  In der Warnstufe 1 dürfen aber auch weiterhin bis zu 25 (ungeimpfte) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre am Training oder an Proben teilnehmen. .

Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen gilt Testpflicht für ungeimpfte Teilnehmer.

Weihnachtsmärkte

Trotz der Warnung von Medizinern und einiger Politiker können Weihnachtsmärkte grundsätzlich stattfinden. Hoch sieht keine Veranlassung, Einschränkungen für Außenveranstaltungen anzuordnen. Demnach könnte etwa der Trierer Weihnachtsmarkt, wie momentan noch geplant, ohne Zugangskontrollen und Maskenpflicht stattfinden. Es sei den Kommunen überlassen, ob sie Einschränkungen wie etwa 2G- oder 3G-Regeln erlassen, sagte Hoch.

In Trier ist bislang noch keine Entscheidung gefallen, unter welchen Bedingungen der am Freitag beginnende Weihnachtsmarkt stattfinden soll (Update 18. November: Der Weihnachtsmarkt wird unter 2G-Regeln stattfinden, alle Infos gibt es hier). Der Markt in Bernkastel-Kues soll unter 3G stattfinden. Der Vorsitzende der Bezirksärztekammer, Walter Gradel, hat gefordert, dass Weihnachtsmärkte mindestens unter 3G-Bedingungen stattfinden müssten. Sollte sich die Ministerpräsidenten-Konferenz am Donnerstag auf eine bundesweite 2G-Regel für Veranstaltungen und den Freizeitbereich einigen, würde das dann auch für die Weihnachtsmärkte gelten.

Krankenhäuser und Pflegeheime

Ab Warnstufe 3 sollen nur noch geimpfte und genesene Besucher mit einem negativen Test Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeheimen betreten dürfen.  Die beiden Trierer Krankenhäuser, Mutterhaus und Brüderkrankenhaus, haben am Dienstag mitgeteilt, dass Besucher derzeit geimpft, genesen oder getestet sein müssen und beim Betreten der Klinik eine FFP2-Maske tragen müssen. Patienten dürfen pro Stunde maximal einen Besucher empfangen.  Im Krankenhaus Bernkastel/Wittlich gilt seit Ende vergangener Woche die 2G-Regel. Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Besucher.

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