16 "rechtswidrige" Führerscheine

MAINZ/BITBURG. (mic) 16 aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogene Führerscheine in Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm, im Donnersbergkreis sowie in der Stadt Trier sind nach Auffassung des Mainzer Verkehrsministeriums den Autofahrern rechtswidrig zurückgegeben worden, weil das medizinisch-psychologische Gutachten diese Rückgabe nicht rechtfertigte.

Die Verwaltungen müssen laut einer Mitteilung des Ministeriums die Führerscheine nun aber doch nicht zurück fordern, wie jüngst noch vom Kreis Kusel verlangt. Grund dafür ist das kürzlich veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, das entschieden hatte, die betroffenen Autofahrer hätten gegenüber dem Kreis Kusel einen Vertrauensschutz. Laut Ministerium dürfen die Autofahrer ihre Führerscheine dauerhaft aber nur behalten, wenn den Verwaltungen von den Fahrern neue, positive Gutachten vorgelegt werden. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm äußerte Kritik an der Mitteilung des Ministeriums: Von einer "rechtswidrigen Rückgabe" der Führerscheine könne keine Rede sein, sagte Sprecher Rudolf Müller dem TV , weil sie zum damaligen Zeitpunkt gängige Praxis gewesen sei. Das Verkehrsministerium sei seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, kritisiert Müller: Ein 1997 in Koblenz gefälltes Urteil, das die Rechtswidrigkeit überhaupt erst feststellte, sei vom Ministerium nicht verbreitet worden.

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