21-Jährige muss ins Gefängnis

TRIER. (sey) Eine junge Frau aus Wittlich, die ihren Freund mit einem Messerstich ins Herz getötet hat und deshalb zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hat die Revision gegen das Urteil des Trierer Landgerichts zurückgezogen.

Das bestätigte am Donnerstag der Verteidiger der 21-Jährigen, Hans-Dieter Adams (Wittlich), auf TV-Anfrage. Mit der zurückgezogenen Revision ist das Urteil gegen die junge Frau rechtskräftig. Die 21-Jährige, die weiter auf freiem Fuß ist, dürfte damit in nächster Zeit von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zum Haftantritt bekommen. Die gelernte Hotelfachfrau war Ende Februar vom Trierer Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer viereinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie hatte im Juli ihren gleichaltrigen Freund in der gemeinsamen Wittlicher Wohnung nach einem Streit erstochen. Während die Frau immer von einem "Versehen" sprach, meinte Richter Rolf Gabelmann in seiner Urteilsbegründung, die 21-Jährige habe "gezielt und bewusst zugestochen", um ihren Lebensgefährten zu verletzen. Angehörige des getöteten Mannes hatten mehrfach kritisiert, dass die junge Wittlicherin bis dato nicht inhaftiert wurde. Dies trete "die Achtung vor dem getöteten Opfer und dem Schmerz seiner Angehörigen mit Füßen", sagte Martina Josten, die Patentante des Opfers, gestern dem TV.

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