50-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Trier · Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat am Freitag einen 50-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals 12 Jahre alten Tochter in zwei Fällen verurteilt. Die zweijährige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Cheryl Cadamuro

Laut Anklageschrift wurde dem in zweiter Ehe verheirateten 50-jährigen Mann vorgeworfen, sich zwischen Dezember 2011 und Oktober 2013 seiner 1999 geborenen Tochter aus erster Ehe bei drei Gelegenheiten sexuell genähert zu haben. Das soll sich während der regelmäßigen Besuchskontakte ereignet haben. Der Mann war strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.