Ab nächster Woche fährt Kai mit dem Bus

TRIER. Täglich fahren über 4000 Kinder in der Region mit Bussen zum Kindergarten. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Kreise die Aufsichtspflicht in den Bussen haben. Die Eltern pochen nun darauf, dass diese Pflicht auch umgesetzt wird.

 Auf dem Weg in den Kindergarten: Viele Kinder fahren täglich mit dem Bus. Die Kreise haften für ihre Sicherheit.Foto: TV -Archiv/Alexander Houben

Auf dem Weg in den Kindergarten: Viele Kinder fahren täglich mit dem Bus. Die Kreise haften für ihre Sicherheit.Foto: TV -Archiv/Alexander Houben

Kai Valerius aus Naurath fährt ab nächster Woche mit dem Bus in den Kindergarten. Bisher haben ihn seine Eltern im Auto in die fünf Kilometer entfernte Einrichtung nach Beuren gebracht. Das Busfahren war ihnen für ihren fünfjährigen Sohn zu gefährlich. "Wer haftet, wenn ihm etwas passiert?", fragte sich Vater Daniel Valerius. "Die Eltern", lautete jahrelang die Antwort der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Familie Valerius und zwei andere Familien zogen vor Gericht. Kai war einer der Kläger gegen den Kreis Trier-Saarburg. Es sollte endgültig geklärt werden, wer die Verantwortung und die Aufsichtspflicht während der Busfahrten der Kindergartenkinder hat. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage ab, die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz, urteilte unmissverständlich: Die Aufsichtspflicht liegt bei den Kreisen. Der Kreis Trier-Saarburg wollte eigentlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision gegen das Koblenzer Urteil erreichen, erlitt aber eine Schlappe. Die Leipziger Richter bestätigten das OVG-Urteil. Und daher wird Kai ab nächster Woche mit dem Bus zum Kindergarten fahren: "Dann muss sich der Landrat warm anziehen. Wenn meinem Sohn etwas passiert, dann verklage ich ihn", kündigt Vater Valerius entschlossen an. Landrat Richard Groß lässt das kalt: "Die Kindergartenbeförderung in Linienbussen ist sicher." Der Busfahrer habe die Aufsicht und würde auf die "besonderen Bedürfnisse" der Kindergartenkinder hingewiesen, erklärt der Landrat. Führen Kindergartenkinder in den Bussen, dürfe nur durch die vordere Tür ein- oder ausgestiegen werden, und die Kleinkinder würden nicht zusammen mit Schülern weiterführender Schulen transportiert. Jedes Kind habe garantiert einen Sitzplatz im Bus. Außerdem habe der Busfahrer in der Regel die Liste aller mitfahrenden Kindergartenkinder. "Das sind angemessene Maßnahmen. Wir brauchen nichts zu ändern", findet Groß. Zusätzliches Aufsichtspersonal sei nicht notwendig und auch nicht zu bezahlen. Er bietet an, dass Eltern als Aufsichtspersonen in den Bussen mitfahren können. Der Kreis übernehme die Fahrtkosten und sorge für den Versicherungsschutz. Das ist den Eltern der Kindergartenkinder zu wenig. "Wir wollen, dass in jedem Bus, in dem Kindergartenkinder befördert werden, auch eine Aufsichtsperson mitfährt", fordert Ulla Kolling, Elternvertreterin von Kindern inTagesstätten. "Die Eltern können kein Aufsichtspersonal organisieren. Das ist Aufgabe der Kreise", erklärt Susanne Gessner, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Trier-Saarburg. Und den Busfahrer als Aufsichtsperson halten die Eltern für ungeeignet: "Das ist nicht seine Aufgabe, der muss auf den Verkehr achten." Für Rechtsanwalt Weber, der die Klage vertreten hat, steht fest: Der Landrat spielt mit dem Feuer. "Der wartet drauf, dass erst etwas passiert. Dann hat er aber ganz schnell eine Strafanzeige."

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