Abwärts-Spirale mit fatalem Ende

TRIER. Mit fünf Jahren Gefängnis muss ein 53-jähriger Saarländer für zwei Banküberfälle in Welschbillig und Saffig büßen. Angesichts tragischer familiärer Umstände blieb die 3. große Strafkammer beim Landgericht Trier im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens.

Es muss ihm mal gut gegangen sein, damals, Anfang der 70erJahre. Da kaufte Karl-Heinz L., frisch verheiratet und mit einem soliden Job bei Röchling-Stahl ausgestattet, in Schiffweiler ein Drei-Familien-Mietshaus. Doch seine berufliche Laufbahn erwies sich als unaufhaltsame Spirale nach unten. Mit dem Saar-Stahl war bald Schluss, die eröffnete Geschenkboutique war nicht rentabel, die Hoffnung, das väterliche Malergeschäft zu übernehmen, zerstob. L. zog als Textilhändler über die Märkte, musste dann auf Altkleidersammlungen umsteigen und endete schließlich als Dessous-Verkäufer in dubiosen Etablissements. Das Geld wurde immer knapper, die Schulden immer größer, zumal die Wohnungen im Mietshaus seit Jahren leer standen. Besonders fatal: L. und seine Frau besaßen aufgrund der Dauer-Misere keine Krankenversicherung mehr. Als die Ehefrau schwer erkrankte und operiert werden musste, fielen 50 000 Euro Kosten an, nicht zu reden von den dauerhaft nötigen Medikamenten. Dem Haus drohte die Zwangsversteigerung, zum Sozialamt wollte L. nicht, weil der dann unvermeidliche Umzug in eine kleine Wohnung den Verzicht auf die bis zu sechs Hunde der Familie bedeutet hätte. "Die waren für uns wie Kinder", sagt er auf die verwunderte Nachfrage der Staatsanwältin. Da vegetiert er lieber am Existenzminimum dahin, und als es auch dafür nicht mehr reicht, überfällt er zwei Banken - in Saffig bei Andernach und in Welschbillig bei Trier. Maskiert mit Perücken seiner Frau, bewaffnet mit einer Schreckschusspistole, lässt er sich eine Jutetasche mit Geld füllen, bringt die Beute (einmal 12 000, einmal 28 000 Euro) zu seinem in der Nähe geparkten Privatauto und fährt nach Hause. Kein Wunder, dass ihm die Polizei schnell auf die Spur kommt.Suizid-Versuch in der Haft

Kurz danach erleidet L.'s Frau einen Gehirnschlag, wird zum Pflegefall. Er selbst versucht, sich in der Haft das Leben zu nehmen. Selbst der psychiatrische Gutachter spricht von einer "tragischen Komponente", sieht aber keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Zumindest in einem Punkt hat L. Glück: Er hat die Munition der Schreckschusswaffe vor den Überfällen selbst unschädlich gemacht. Das erlaubt es im Prozess, den enorm hohen Strafrahmen bei schwerer räuberischer Erpressung nach unten zu korrigieren. Das Gericht, aber auch die Anklage sind erkennbar um ein konstruktives Verfahren bemüht, zumal das umfassende Geständnis des Angeklagten ermöglicht, den Opfern die Aussage im Prozess zu ersparen. Sechs Jahre fordert schließlich die Staatsanwältin, vier die Verteidigung - die Kammer hält sich genau in der Mitte. Ein Urteil, das sofort in Kraft treten kann, weil alle Seiten es letztlich akzeptieren.

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