Pandemie Kürzere Isolation: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz

Mainz · Seit Sonntag greifen in Rheinland-Pfalz Lockerungen für den Umgang mit einer Corona-Infektion - was sich auch auf die Dauer der Isolationspflicht auswirkt. Die Details.

Aktuelle Corona-Regeln in RLP: Infos zu kürzerer Isolation bei Corona-Infektion in Rheinland-Pfakz
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Rheinland-Pfalz lockert seinen Vorgaben für Corona-Erkrankte und Kontaktpersonen solcher Infizierten. Nach einem positiven Corona-Test können Infizierte die Isolation schon nach fünf Tagen beenden - jedoch nur wenn sie keine Symptome haben (siehe unten).

Bislang galt in Rheinland-Pfalz eine Mindestfrist von sieben Tagen, ehe ein Corona-Infizierter vorzeitig die Isolation beenden konnten. Ohne vorzeitige „Freitestung“ waren es sogar zehn Tage Isolationsdauer, erst ab dem 11. Tag durfte man dann wieder die eigene Wohnung verlassen.

Nach den neuen Regeln ist nun aber nicht nur die vorzeitige Beendigung der Isolation vorgezogen: Auch das bisherige „Freitesten“ zur vorzeitigen Beendigung der Isolation nach sieben Tagen (siehe oben) ist nun weggefallen. Heißt: Infizierte brauchen nach fünf Tagen keinen erneuten zertifiziertem Schnelltest oder PCR-Test zur vorzeitigen Beendigung. Bislang war es notwendig, einen solchen Test zu machen und den Nachweis des negativen Ergebnisses an das Gesundheitsamt per Mail zu schicken.

Isolation: Auch weiterhin zehn Tage bei anhaltenden Symptomen

Die so verkürzte Isolationsdauer ist aber weiterhin abhängig davon, dass in den letzten 48 Stunden vor dem Ende der Isolation keine Symptome mehr vorliegen dürfen - dauern Fieber, Husten oder andere Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal zehn Tagen.

Was gilt nun für Kontaktpersonen von Infizierten?

Kontaktpersonen von Infizierten müssen - unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus - nicht mehr in Quarantäne. Die Isolationspflicht gilt nur für Infizierte (siehe oben). Das Land empfiehlt Kontaktpersonen auch weiterhin die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Reduzierung von Kontakten.

Bis wann gelten die neuen Corona-Regeln?

Das neue Regelwerk gilt zunächst bis zum 28. Mai. Bis dahin hat auch die aktuelle allgemeine Corona-Bekämpfungsordnung für Rheinland-Pfalz noch Gültigkeit. Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten.

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