Altersgrenze steht auf dem Prüfstand

IDAR-OBERSTEIN. (wie) Kippt die Altersgrenze für Bürgermeister? Der Idar-Obersteiner Oberbürgermeister Hans-Jürgen Machwirth hat Verfassungsbeschwerde gegen die Landesregelung eingelegt.

Hans-Jürgen Machwirth will nicht in Ruhestand geschickt werden. Der Idar-Obersteiner Oberbürgermeister will weitermachen, bis er 70 ist. 2009 wäre das. So lange läuft seine achtjährige Amtszeit noch. Er darf aber nicht im Amt bleiben (der TV berichtete mehrfach). Laut Landesbeamtengesetz muss ein kommunaler Wahlbeamter mit 68 Jahren seinen Stuhl räumen, auch wenn die Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. Dagegen wehrt sich der 67-Jährige vehement. Nachdem das Oberverwaltungsgericht seine Beschwerde abgewiesen hat, legte Machwirth nun Verfassungsbeschwerde beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz ein. Der seit 2001 amtierende Oberbürgermeister sieht in der Altersgrenze eine Einschränkung seines passiven Wahlrechts. Aus den Grundsätzen der Wahl ergebe sich das Recht zur Ausübung des Amtes für die gesamte Wahlperiode. Außerdem sei die gesetzliche Altersgrenze angesichts neuerer Erkenntnisse in Medizin und Altersforschung nicht mehr gerechtfertigt, heißt es laut VGH in der Klagebegründung Machwirths. Die Regelung benachteilige zu Unrecht ältere Menschen und sei mit der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie nicht vereinbar. Der VGH muss nun entscheiden, ob die Beamtenregelung weiterhin haltbar ist. Kippt sie, könnte das weit reichende Folgen haben. Mit dem Eilantrag will der Idar-Obersteiner OB gleichzeitig erreichen, dass die für 5. November angesetzte Wahl seines Nachfolgers untersagt wird. Am 2. November will der VGH über den Antrag Machwirths entscheiden.

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