Altersversorgung als Bremse

MAINZ. Die geplante Reform der Abgeordneten-Einkommen wird nicht vor der Sommerpause im Landtag behandelt. Vor allem die Umstellung der Altersversorgung ist weit schwieriger als gedacht. Grundsätzlich wird jedoch an einer Neuordnung der Bezüge festgehalten.

Bis Mitte Juli wollte sich SPD-Fraktionschef Joachim Mertes mit CDU, FDP und Grünen auf einen grundlegenden Umbau von Diäten, Pauschalen-System und Altersversorgung einigen und ein entsprechendes Gesetz vorlegen. "Doch meine Kühnheit ist eingefangen worden von den Bedenkenträgern", räumte Mertes auf Nachfrage des TV ein. Weil die Neuausrichtung der Altersversorgung "ein echtes Problem" sei, werde sich bis zur Sommerpause nichts tun. Im März hatten sich die vier Fraktionen überraschend darauf verständigt, die Abgeordnetenbezüge nach dem jüngst beschlossenen Modell Nordrhein-Westfalens neu zu regeln. Beim NRW-Vorbild werden die steuerpflichtigen Diäten auf monatlich 9500 Euro fast verdoppelt. Im Gegenzug sind steuerfreie Leistungen wie Kostenpauschale (1200 Euro), Sitzungs- (300 Euro) und Fahrtkostenpauschale (bis zu 879 Euro) zu streichen. Zudem muss jeder Abgeordnete 1500 Euro pro Monat für die Alterssicherung in ein Versorgungswerk einzahlen. Bereits im April hatte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes beim Landtag gewarnt, das Düsseldorfer Vorbild könne wegen unterschiedlicher Ausgangslagen nicht eins zu eins übernommen werden.Erster Gesetzentwurf fand keinen Anklang

Ein erster Gesetzentwurf, der Themen wie Altersversorgung und Nebenjobs ausklammerte, fand bei den Fraktionen keinen Anklang. Jetzt will eine Arbeitsgruppe des Ältestenrates Experten anhören, wie mit dem Thema Altersversorgung umgegangen werden kann, zumal es mit der Reform auch zu einer Beschneidung der Ansprüche kommen soll. Dass es zu einem gemeinsamen Versorgungswerk mehrerer Länder kommt, gilt als unwahrscheinlich - Einzahlungsschlüssel oder Auszahlungsbedingungen sind unterschiedlich. Doch auch das steuerliche Absetzen von "mandatsbedingten Ausgaben", die nach einer Reform an Stelle von Pauschalen geltend gemacht werden können, sorgen für Diskussionen. Ob Fahrtkosten oder sonstiger Aufwand im Einzelfall angerechnet werden können, dürfte schnell für Streit sorgen. Es müssten eindeutige Vorgaben gewährleistet sein, fordert der Parlamentarische CDU-Geschäftsführer Herbert Jullien. Er dringt auf eine gesetzliche Regelung. Für das Einkommenssteuerrecht ist jedoch der Bund zuständig. Bis zur Sommerpause sollten nach dem internen Zeitplan die Prüfungen der Arbeitsgruppe abgeschlossen sein, um noch bis Ende der Wahlperiode ein neues Abgeordnetengesetz zu verabschieden. Die Neuregelung mit einer Orientierung am NRW-Modell habe absolute Priorität, versichern FDP-Fraktionschef Werner Kuhn und Mertes. "Wir wollen die Reform", halten sie Zweiflern entgegen.

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