Am Nürburgring läuft jetzt die Klagefrist

Rheinland-Pfalz · Die EU-Kommission hat ihren Beschluss zum Nürburgring endlich veröffentlicht. Jetzt läuft die Klagefrist gut zwei Monate.

Sollten das US-Technikunternehmen, die Investmentgesellschaft H.I.G., der ADAC und der Verein "Ja zum Nürburgring" mit ihrer Drohung Ernst machen und gegen das EU-Votum und den Verkauf klagen, müssten sie nun Farbe bekennen. Alle vier Parteien hatten in Brüssel Beschwerden gegen den Verkauf eingelegt.
Der Verein "Ja zum Nürburgring" hat bereits angekündigt, sich in den nächsten Tagen zu einer möglichen Klage zu äußern. Damit soll der Verkauf an der Rennstrecke noch juristisch gestoppt werden. Auch Nexovation hatte stets betont, den Klageweg zu beschreiten. Beim ADAC und H.I.G. rechnet man indes kaum mit einer juristischen Initiative. Klagt jemand, wird zunächst vor dem Europäischen Gericht (EuG) und im Berufungsfall vom EuGH verhandelt. Das kann mehrere Jahre dauern. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt der Nürburgring in den Händen eines Treuhänders. Der Verkauf kann nicht abgeschlossen werden und damit auch nicht der Eigentumsübergang.
Inhaltlich hat sich am Beschluss der EU nichts geändert. Der damalige Verkauf an den Düsseldorfer Autozulieferer Capricorn wird als rechtens angesehen. Zugleich bestätigte Brüssel die Beihilfeentscheidung, nachdem mehr als 400 Millionen Euro an illegalen staatlichen Geldern in den Ring flossen. DB