Justiz An der Grenze zur Volksverhetzung

Trier · Die Äußerungen des Trierer NPD-Funktionärs Safet Babic waren beleidigend, aber nicht strafbar. Im Berufungsverfahren muss sich der Rechtsextreme vom Gericht und der Staatsanwaltschaft trotzdem einiges anhören.

 Safet Babic mit Verteidigerin Nicole Schneiders. Die Anwältin ist in der rechten Szene keine Unbekannte: Sie ist auch die Strafverteidigerin des Neonazis Ralf Wohlleben im Prozess gegen die mutmaßliche extremistische Untergrundorganisation NSU.

Safet Babic mit Verteidigerin Nicole Schneiders. Die Anwältin ist in der rechten Szene keine Unbekannte: Sie ist auch die Strafverteidigerin des Neonazis Ralf Wohlleben im Prozess gegen die mutmaßliche extremistische Untergrundorganisation NSU.

Foto: TV/Rolf Seydewitz

Der Trierer NPD-Funktionär Safet Babic hat erneut vor Gericht gewonnen. Nachdem vor drei Jahren bereits das Bundesverwaltungsgericht den Rauswurf Babics aus dem Stadtrat für unrechtmäßig erklärt hatte, gewann der 37-jährige Rechtsextreme am Montag in einem weiteren Verfahren vor dem Trierer Landgericht. Die dreiköpfige Kammer sprach Babic in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. „Wir haben dies nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit feststellen können“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff in seiner Urteilsbegründung.

Das Amtsgericht hatte dies vor zwei Jahren noch ganz anders gesehen und den vorbestraften NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hatten sowohl Babic wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Staatsanwalt Benjamin Gehlen sah es auch am Ende der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren als erwiesen an, dass sich Babic bei der inzwischen vier Jahre zurückliegenden Kundgebung vor der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Babic habe die Flüchtlinge seinerzeit direkt angesprochen, ihnen die Menschenwürde abgesprochen und sie böswillig verächtlich gemacht, so der Ankläger. Gehlen forderte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe für den Rechtsextremen – analog zum Urteil des Trierer Amtsgerichts.

Der Staatsanwalt konnte sich in seinem Plädoyer einen Seitenhieb auf Babics bosnische Herkunft und seinen Lebensunterhalt nicht verkneifen. „Sie sind selbst Einwandererkind, leben von Bafög und Hartz IV und werfen jetzt Flüchtlingen vor, das Sozialsystem zu belasten, in das Sie selbst noch keinen Cent eingezahlt haben.“

Der arbeitslose Rechtsextreme und studierte Politologe hatte zuvor erklärt, jeden Monat fünf Bewerbungen zu schreiben – bislang vergeblich. Er wolle hier wohnen bleiben, sagte Babic auf die Frage, ob er sich auch schon mal außerhalb der Region beworben habe.

Sein gut halbstündiges „Schlusswort“ nutzte der Rechtsextreme zu einer verbalen  Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft, der er nicht zum ersten Mal vorwarf, eine „politisch motivierte Anklageschrift“ verfasst zu haben. Im Vergleich zu den heutigen Redebeiträgen etwa mancher AfD-Politiker „waren meine Äußerungen bei der Kundgebung noch zurückhaltend“.

Ein Argument, das später auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung aufgriff. Egnolff fügte aber hinzu, dass sich Babics Äußerungen auf der Kundgebung „teilweise an der Grenze zur Volksverhetzung bewegt“ hätten. Eine persönliche Anmerkung konnte sich auch Egnolff nicht verkneifen: „Ihre Rede war ganz großer Mist – mehr auch nicht. Ich weiß nicht, wer diesen Kram verstehen soll.“

Babics (aus dem NSU-Verfahren bekannte) Verteidigerin Nicole Schneiders bezeichnete „die ein oder andere Äußerung Babics als Beleidigung, aber nicht Volksverhetzung. Zudem habe ihr Mandant seine Äußerungen auf die Gegendemonstranten bezogen und nicht auf die Asylbegehrenden.

Staatsanwalt Benjamin Gehlen kündigte auf Anfrage unserer Zeitung an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Nicht ausgeschlossen, dass der sich schon über Jahre hinziehende der Fall noch einmal vor Gericht landet.

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