Anklage gegen Hebgen

Die Staatsanwaltschaft Mainz erhebt Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Hebgen. Er soll sich um insgesamt 31 500 Euro aus der Fraktionskasse bereichert und ferner der Fraktion Geld verschafft haben, das ihr nicht zustand.

Mainz. Fast ein ganzes Jahr lang hat der "Fall Hebgen" die Öffentlichkeit und vor allem die CDU-Landtagsfraktion beschäftigt. Ausgestanden ist die Sache noch lange nicht, denn nun steht fest, dass sich der ehemalige Geschäftsführer, ein enger Vertrauter des damaligen Partei- und Fraktionschefs Christoph Böhr, vor Gericht verantworten muss. Böhrs Nachfolger Christian Baldauf brachte den Stein ins Rollen, indem er die Staatsanwaltschaft über Unregelmäßigkeiten informierte.

Wie die Behörde am Montag mitteilte, werden Hebgen 18 Fälle von Untreue vorgeworfen. Zudem soll er in einem Fall betrogen haben. Der Beschuldigte habe dies "weitgehend eingeräumt". Die Vorfälle resultieren aus der Zeit von Mitte 2003 bis Anfang 2006. Hebgen habe damals seine Position und seine Befugnisse als Geschäftsführer ausgenutzt. Er habe sich in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Im Einzelnen wirft die Staatsanwaltschaft ihm Folgendes vor:

Hebgen soll die Fraktions-Kreditkarte genutzt haben, um private Besuche von Bars in Mainz und Berlin sowie Urlaubsübernachtungen in Hotels zu bezahlen. Schaden: 8000 Euro.

Hebgen soll sich Barvorschüsse aus der Fraktionskasse auszahlen haben lassen, um das Geld dann für eigene Zwecke zu verwenden. Schaden: 2800 Euro.

Hebgen war als Landesbeamter im Krankheitsfall beihilfeberechtigt. Ohne aber einen solchen Anspruch zu haben, soll er sich Beihilfevorschüsse aus der Fraktionskasse auszahlen lassen haben. Schaden: 10 700 Euro.

Hebgen war auch Geschäftsführer der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU-Fraktionen in den Landtagen, im Deutschen Bundestag und in der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament (FVK). Er hatte Vollmacht über das FVK-Konto und soll davon ebenfalls Geld abgezweigt haben. Schaden: 10 000 Euro.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz hat sich Markus Hebgen mutmaßlich nicht nur selbst bereichert, sondern auch der offenbar klammen CDU-Landtagsfraktion unberechtigte Einnahmen verschafft. 52 000 Euro seien vom FVK-Konto "ohne rechtlichen Grund" auf das Konto der CDU überwiesen worden. Nach Auskunft von CDU-Sprecher Olaf Quandt ist das Geld in den Fällen, in denen die FVK reklamiert habe, zurückerstattet worden.

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