Gericht verurteilt Morbacher Dealer
Trier. (red) Wegen "gewerbsmäßigen Handels mit und gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an Minderjährige sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" hat das Landgericht Trier