Weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
Weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
Aromatisierte weinhaltige Cocktails dürfen Sekt enthalten. Nach der Klage der Sektkellerei Herres hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetzt zu Gunsten des Trierer Unternehmens entschieden.