Attest verhindert Prozess-Auftakt

Trier. (neb) Ein Attest hat am Donnerstagmorgen den Auftakt eines Prozesses vor dem Trierer Landgericht verhindert. Einem 30-jährigen Mann und einer 50-jährigen Frau werden Vergewaltigung einer damals 16-jährigen Jugendlichen, Zuhälterei, Ausbeutung einer Prostituierten und Menschenhandel vorgeworfen, einem 44-jährigen Bekannten ebenfalls Vergewaltigung.

Da das vermeintliche Opfer allerdings hochschwanger ist und laut Attest jeglichen psychischen Stress vermeiden soll, kann die heute 20-Jährige zurzeit nicht vernommen werden. Ohne ihre Aussage habe die Durchführung der Hauptverhandlung wenig Sinn, erklärte der Vorsitzende Richter Armin Hardt. Der Prozess soll im April oder Mai wieder aufgenommen werden.

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